Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Betreten der Mieträume

Dies ist eine Diskussion zu Betreten der Mieträume innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2008, 17:52
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 123
Keine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Betreten der Mieträume

folgender hyphotetischer fall:

vermieter erhält ein schreiben vom mieter: das betreten der gemieteten räume zu unterlassen. er tut dies trotz dieses schreibens und gibt das betreten schriftlich zu?
welche rechtsmittel stehen zur verfügung, bzw was kann der mieter tun?

lg
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2008, 19:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Betreten der Mieträume

Strafrechtlich: Strafantrag stellen wegen Hausfriedensbruch.
Zivilrechtlich: Auf Unterlassung klagen, falls weitere Betretungen möglich erscheinen.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 11:19
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 123
Keine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Betreten der Mieträume

hallo,
danke!

falls der keller nicht abschliessbar ist, dürfte der vermieter fotos vom keller machen und vor gericht gegen den mieter verwenden?
(ganz normale haushaltsgegenstände + autoreifen stünden da unter + ein haufen von sperrmmüll, herkunft unbekannt, seit dem betreten des vermieters vorhanden)

danke im vorraus,
blue
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 12:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Betreten der Mieträume

Zitat:
Zitat von bluesun
falls der keller nicht abschliessbar ist, dürfte der vermieter fotos vom keller machen und vor gericht gegen den mieter verwenden?
(ganz normale haushaltsgegenstände + autoreifen stünden da unter + ein haufen von sperrmmüll, herkunft unbekannt, seit dem betreten des vermieters vorhanden)
Der Mieter kann in seinem Keller lagern was er will und wenn es dem Vermieter Freude macht, kann er das auch fotografieren!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 10:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Betreten der Mieträume

Zitat:
Zitat von schielu
und wenn es dem Vermieter Freude macht, kann er das auch fotografieren!
Sicher? Sehe ich anders. Wenn ich gezielt mit einem Teleobjektiv in fremde Fenster reinfotografiere, dann ist das doch auch verboten. Zulässig ist nur das, was "nebenbei" mitfotografiert wird.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 11:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Betreten der Mieträume

Zitat:
Zitat von marcus.summer
Sicher? Sehe ich anders. Wenn ich gezielt mit einem Teleobjektiv in fremde Fenster reinfotografiere, dann ist das doch auch verboten. Zulässig ist nur das, was "nebenbei" mitfotografiert wird.
Bitte, wo steht das? Und hier geht es ja wohl um die Sicherung von Beweisen des Hauseigentümers!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 12:29
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 123
Keine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Betreten der Mieträume

hallo,
ja, aber er hätte wohl nicht das recht die geschlossene kellertüre zu öffnen, in den keller zu gehen, nebenbei noch einen schrotthaufen mit hineinzunehmen, diesen neben dem untergestellten hausrat zu fotografieren und diese fotos als beweismittel zu verwenden, oder?
lg
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 14:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Betreten der Mieträume

Zitat:
Zitat von bluesun
hallo,
ja, aber er hätte wohl nicht das recht die geschlossene kellertüre zu öffnen,in den keller zu gehen
Ich denke, die war nicht verschließbar

Zitat:
nebenbei noch einen schrotthaufen mit hineinzunehmen, diesen neben dem untergestellten hausrat zu fotografieren und diese fotos als beweismittel zu verwenden, oder?
Nein, das darf er natürlich nicht! Wenn er es nachweislich war, kann ihn der Mieter zur Beseitigung auffordern (verklagen) oder den Schrott selber beseitigen! Evtl hat sich V (ich weiß nun allerdings nicht um was es geht, kann nur vermuten) des Prozessbetruges schuldig gemacht! Aber beweisen, dass er es war, muss nunmal der Mieter!
Mit dem Foto wurde nur ein Tatbestand dokumentiert.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 15:23
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 123
Keine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Betreten der Mieträume

die tür wäre nicht abzuschliessbar wäre jedoch geschlossen!
mit dem foto dukumentiert er ja auch den tatbestand dass er im keller war, oder?
lg
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 15:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Betreten der Mieträume

Zitat:
Zitat von bluesun
die tür wäre nicht abzuschliessbar wäre jedoch geschlossen!
mit dem foto dukumentiert er ja auch den tatbestand dass er im keller war, oder?
lg
Natürlich, ja und?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Abmahnung und Kündigung wegen verdreckter Mieträume? Mietrecht 07.05.2010 09:10
Begehung der Mieträume durch Nachmieter während Kündigungsfrist Mietrecht 05.12.2007 20:13
Betreten des Firmengrundstückes Wettbewerbsrecht 18.04.2007 14:19
Rückgabe der Mieträume Mietrecht 13.03.2007 14:29
Mietminderung wegen sommerlicher Aufheizung der Mieträume Nachrichten: Mietrecht 05.11.2004 20:43





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN