Dies ist eine Diskussion zu Betreten der Mieträume innerhalb des Forums Mietrecht
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| Betreten der Mieträume vermieter erhält ein schreiben vom mieter: das betreten der gemieteten räume zu unterlassen. er tut dies trotz dieses schreibens und gibt das betreten schriftlich zu? welche rechtsmittel stehen zur verfügung, bzw was kann der mieter tun? lg |
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| AW: Betreten der Mieträume Strafrechtlich: Strafantrag stellen wegen Hausfriedensbruch. Zivilrechtlich: Auf Unterlassung klagen, falls weitere Betretungen möglich erscheinen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Betreten der Mieträume hallo, danke! falls der keller nicht abschliessbar ist, dürfte der vermieter fotos vom keller machen und vor gericht gegen den mieter verwenden? (ganz normale haushaltsgegenstände + autoreifen stünden da unter + ein haufen von sperrmmüll, herkunft unbekannt, seit dem betreten des vermieters vorhanden) danke im vorraus, blue |
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| AW: Betreten der Mieträume Zitat:
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| AW: Betreten der Mieträume Zitat:
Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Betreten der Mieträume Zitat:
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| AW: Betreten der Mieträume hallo, ja, aber er hätte wohl nicht das recht die geschlossene kellertüre zu öffnen, in den keller zu gehen, nebenbei noch einen schrotthaufen mit hineinzunehmen, diesen neben dem untergestellten hausrat zu fotografieren und diese fotos als beweismittel zu verwenden, oder? lg |
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| AW: Betreten der Mieträume Zitat:
Zitat:
Mit dem Foto wurde nur ein Tatbestand dokumentiert. |
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| AW: Betreten der Mieträume die tür wäre nicht abzuschliessbar wäre jedoch geschlossen! mit dem foto dukumentiert er ja auch den tatbestand dass er im keller war, oder? lg |
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| AW: Betreten der Mieträume Zitat:
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