Dies ist eine Diskussion zu Besucher des Mieters innerhalb des Forums Mietrecht
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| Besucher des Mieters mal angenommen ein Mieter hat einen Freund. Dieser kommt jedes zweite Wochenende zu Besuch. Alle 2-3 Monate bleibt er für 1 Woche. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung bei einer Besetzung von zwei Personen mehr kostet. Darf der Mieter anteilig erhöhte Nebenkosten für die Zeit des Besuches abrechnen?[/FONT] |
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| AW: Besucher des Mieters Nein, darf er nicht. Die Rechtsprechung geht davon aus, das "Besuch" erst dann kein wirklicher Besuch mehr ist, wenn eine Person sich mind. ca. 3 Wochen an einem Stück in einer Wohnung auf hält. Oder natürlich auch wenn die Person ihren Wohnsitz dort gemeldet hat.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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