Dies ist eine Diskussion zu Besichtigungstermine für Kaufinteressenten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Besichtigungstermine für Kaufinteressenten eine weitere Frage zur Klärung: Welche Rechte und Pflichten haben die Mieter bzgl. anstehender Besichtigunsgtermine für Kaufinteressenten einer Immobilie? Nähere Infso: Das angebotene Kaufobjekt hat 2 vermietete Wohnungen. Müssen sich beide Mietparteien auf gemeinsame Termine einigen - (die Parteien sind zu unterschiedlichen Zeiten berufstätig/außer Haus bzw. in Urlaub !!) - damit beide Wohnungen von den Interesenten besichtigt werden können? Wieviele Termine und Leute auf "auf einem Haufen" sind zumutbar ? Was ist zu beachten ! Wie ist der Schutz für die Mieter ! Vielen Dank für baldige Antworten Es grüsst AntkeJohanna |
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten Lies dies: http://www.frag-einen-anwalt.de/Besi...er__f7575.html Gemeinsam besprechen müssen sich die beiden Mieter nicht.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten Hallo, versuch es mal hier! Hat mir auch geholfen. http://www.internetratgeber-recht.de...hauptseite.htm "Betreten der Wohnung (Vermieter/Dritte)" VG! |
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten Hallo liebe ForikerInnen, vielen Dank für die links und Tipps. Eine Frage ist für mich noch nicht eindeutig geklärt: Muss der Eigentümer/Vermieter die Namen und Adressen der Kauf-Interessenten an die Mieter mitteilen? Und ist die schriftliche ??? Vorankündigungsfrist für den Termin nun 3 Tage oder mind. 24 Stunden? Es wäre schön hierzu nochmals Antwor/en zu erhalten ! Danke und sonnige Grüsse AntkeJohanna |
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten Zitat:
Zitat:
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten Zitat:
S e l b s t v e r s t ä n d l i c h sollte der Mieter ein Recht haben und nach meinen Informationen ist das tatsächlich so, zu wissen, wer seine in Privatsphäre eindringen und seine Wohnung/ sein Haus betreten möchte! Er kann sich sogar den Personalausweis zur Fesstellung der Identität zeigen lassen! Am besten ist es, den Rechtsanwalt seines Vertrauens (vllt. sogar Fachanwalt Mietrecht) zu konsultieren. VG! |
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten Derlei Besichtigungstermine sind legitim, trotz dessen sind dieses verbunden mit dem Eindringen in die Intimsphäre des Noch-Mieters! Somit nutzt hier Psychologie mehr als Rechtliches, schon aus Fairness wegen. Selbstverständlich sind die Termine mit den vorhandenen Mietern individuell abzustimmen, so bequem wie ein Sammeltermin scheint! Auch sollte der Termin sicherlich mehr als 3 Tage angekündigt sein, schließlich müssen manche erst tagelang die Wohnung aufräumen um diese überhaupt begehbar zu machen?Lg.
__________________ ... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen! (Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut) . Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer..... |
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten [QUOTE=permanentstress] S e l b s t v e r s t ä n d l i c h sollte der Mieter ein Recht haben und nach meinen Informationen ist das tatsächlich so, zu wissen, wer seine in Privatsphäre eindringen und seine Wohnung/ sein Haus betreten möchte! Er kann sich sogar den Personalausweis zur Fesstellung der Identität zeigen lassen! Ja - genau darum geht es. Auf welchen § bzw. gängiges Verfahren kann der Mieter sich denn berufen !!Kann jemand das konkretisieren ! Welche Informationen hast Du ? D A N K E AntkeJohanna |
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten Zitat:
http://www.internetratgeber-recht.d.../hauptseite.htm habe ich so einiges zu den Fragen mit denen wir uns auch hier beschäftigen , gefunden. Bitte mal selber nachlesen unter der Rubrik: "Betreten der Wohnung (Vermieter/Dritte)". Ansonsten kann ich nur sagen der Mensch bleibt ein Mensch, auch wenn er Mieter und nicht Vermieter ist. Der Vermieter wollte ja bestimmt auch keinen Besichtigungstourismus in und durch seine Wohnung haben, und noch nicht mal genau wissen, wer eigentlich spioniert! Deshalb glaube ich auch, dass je nach Lage des Falles, es durchaus möglich ist, sich von einer unbekannten Person, die einem zwar namentlich vorgestellt wird, und die in die Privatsphäre eindringen will (Besichtigung), es statthaft ist, die Personalien dieser Person anhand des Ausweises feststellen zu dürfen! Besonders nervig kann es werden, wenn der VM extra bestimmte Interessenten "bestellt", um den Mieter nicht zur Ruhe kommen zu lassen,...ne, nicht wegen dem Ordnunghalten... vielmehr, weil es einen irgendwie zutiefst wurmt, dass so etwas überhaupt erzwungen werden kannn, denn wirklich freiwillig kommen diese ungebetenen Besichtigungen ja nicht zustande, sondern weil der Mieter sonst mit erheblichen Konsequenzen, ihm zum Nachteil (finanziell) , zu rechnen hat. Wie schon gesagt, würde ein VM sich mal in den Mieter diesbezüglich ein bisschen mehr hineinversetzten, anstatt nur seine finanziellen Vorteile im Auge zu haben würde auch alles mit mehr Rücksicht und für beide Seiten akzeptabel ablaufen können, so dass die wirtschaftlichen Interessen des VM und privaten (meist trotzdem existenziellen!) des Mieters, gewahrt werden könnten. Dies ist meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung. Um Klarheit zu schaffen, sollte man einen Fachkundigen Rechtsanwalt zu rate ziehen. Ich werde nach einer solchen Beratung, um den 25. Mai herum das Ergebnis hier bekannt geben. LG! ________________________________ Es gibt gute Mieter und böse Mieter! Genauso verhält es sich auch bei den Vermietern |
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| AW: Besichtigungstermine für Kaufinteressenten Zitat:
Feststellung der Personalien? Überprüfung? Ja wo denn bitte? Bei der Polizei? BKA? Für jede Überprüfung der Personalien benötigt eine Behörde eine Rechtsgrundlage! Mit der Bitte eines Bürgers: "...schauen sie mal nach, ob der gesucht wird, weil er als Nachmieter in Begleitung meines Vermieters meine Wohnung besichtigen möchte" - ist keine Rechtsgrundlage gegeben. Mieter sind keine Menschen zweiter Klasse - wohl wahr, Nachmieter auch nicht - niemand muß sich Jedermann gegenüber ausweisen, nur weil dieser Jedermann grad mal "Lust" dazu hat. Hier stehen zwei Grundrechte konkurrent gegenüber. Der VM ist Garant für "seinen" pot. Nachmieter und das muß reichen. Ich jedenfalls würde mich dem Vermieter gegenüber, nicht aber irgendeiner fremden Person - mit der ich nicht vor habe die geringste Vertragsbindung einzugehen ausweisen. Da kann ich mir ja gleich ein großes Schild mit Namen und Anschrift auf den Rücken kleben. EDIT: Also ich habe mal auf einigen Seiten des oben zitierten Links geblättert und sage nur:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! Geändert von snibchi (27.04.2007 um 16:24 Uhr). |
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