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Beseitigung der grellen Farben bei Auszug

Dies ist eine Diskussion zu Beseitigung der grellen Farben bei Auszug innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 19.03.2006, 06:26
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Beseitigung der grellen Farben bei Auszug

Welche Urteile liegen der Information zugrunde, dass der Mieter z.B. einen dunkelroten Anstrich bei Auszug beseitigen muss. Lt. Mietvertrag müssen die regelm. Schönheitsrep. gemacht werden.
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Alt 19.03.2006, 07:53
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AW: Beseitigung der grellen Farben bei Auszug

Hallo!

Ist im Mietvertrag nicht geregelt, daß die Wohnung renoviert werden soll, so ist sie in einem, der gewöhnlichen Abnutzung durch Gebrauch, entsprechenden Zustand abzuliefern. Wände die mit besonders grellen Farben die Wohnung zieren, haben dabei übergestrichen zu werden, da eine Abdeckung dieser grellen Farben einen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand für den neuen Mieter bzw. für den Vermieter darstellt, sodann er die Wohnung renovieren möchte.

Urteile hierzu:

LG Lübeck, Az. 14 S 221/00
AG Hamburg 48 C 299/99

Viele Grüße,


Peter M.
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