Dies ist eine Diskussion zu Beschlagnahme von Wohnraum durch die Gemeinde innerhalb des Forums Mietrecht
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| die Ordnungsverwaltung einer Gemeinde hat vor den Augen des bestellten und bezahlten Gerichtsvollziehers einen Mieter wegen Obdachlosigkeit für 3 Monate wieder eingewiesen (bei Androhung von Zwangsgeld). Besagter Mieter zieht nach 3 Monaten nicht aus. Bleibt weitere 2 Monate wohnen. Gemeinde gibt schriftlich bekannt, daß der Vermieter sich nunmehr an den Mieter wegen Mietnachforderung wenden möchte Begründung: "eine erneute Beschlagnahme-/Sicherstellungsverfügung erfolgte nicht" Danke schon mal im voraus. Kiekhöven |
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| AW: Beschlagnahme von Wohnraum durch die Gemeinde Zitat:
... Oder etwa doch nicht? Was willst Du wissen? |
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| AW: Beschlagnahme von Wohnraum durch die Gemeinde Ja, hallo zu später Stunde, ich wollte wissen, ob die Ordnungsverwaltung nicht die Miete für die Zeit bezahlen müßte, in der die Mieter die Wohnung über die Beschlagnahmezeit weiter nutzte, zumal sie uns mitteilte, daß sie die Beschlagnahme verlängern könnte (womit wir auch gerechnet haben, dann hätte das Amt die Miete weiterbezahlt. Daß der Mieter noch zahlt, ist unwahrscheinlich. Grüße von Kiekhöven |
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| AW: Beschlagnahme von Wohnraum durch die Gemeinde Ich kann die Frage so auf die Schnelle nicht beantworten, aber ich sehe sofort, dass im 2ten Beitrag die Forenregeln nicht mehr eingehalten werden
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Beschlagnahme von Wohnraum durch die Gemeinde Du meinst das "wir", ja stimmt, es ist wohl schon ein wenig zu spät. Naja, soll nicht wieder vorkommen. |
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| AW: Beschlagnahme von Wohnraum durch die Gemeinde Aber Du weißt schon, dass man die eigenen Beiträge nachträglich editieren kann? Wenn Du es nicht tust, können wir leider auf Deine Fragen nicht eingehen.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Beschlagnahme von Wohnraum durch die Gemeinde Ich beantworte ausdrücklich nur die Eingangsfrage! Da gibt es interessante Urteile: http://www.schneider-collegen.de/201...ssie%20III.pdf und http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/...6952206.de.htm auch hier: http://www2.hu-berlin.de/blankenagel...ib.23437.1.htm |
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