Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Beschiss bei der Nebenkostenabrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Beschiss bei der Nebenkostenabrechnung innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2003, 15:24
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1
Keine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rubens hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Beschiss bei der Nebenkostenabrechnung

Zwei Fragen:

Ich habe bis vor kurzem in einem Haus mit insgesamt 4 Mietparteien gewohnt (drunter auch der Vermieter). Nach dem Auszug habe ich dann die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten. Zwar habe ich von den einzelnen Positionen nicht viel Ahnung. Aber da sich die Stromkosten meiner Wohnung (70qm und 2 Personen) im vergangenen Jahr inkl. aller Geräte (Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner, ...) auf weniger als 400,- EUR belaufen haben, kommen mir die Kosten des allgemeinen Stromverbrauchs von knapp über 1.000 EUR doch etwas heftig vor. Da sich dieser Betarg wohl kaum durch die Hausflur- oder Außenbeleuchtung ergeben haben kann, habe ich mich beim zuständigen Stromversorger informiert. Dort habe ich erfahren, dass in diesem Haus lediglich 4 Stromzähler installiert sind. Dies bedeutet für mich, dass der Vermieter seinen gesamten eigenen Strom (er hat eine 160qm Wohnung) über den allg. Stromverbrauch laufen läßt, denn 3 Zähler laufen auf die 3 anderen Mietparteien und dann bleibt ja nur noch einer für seinen und den allg. Stromverbrauch (die Abrechnung liegt mir übrigens als Kopie vor).
Steckt da ein Denkfehler meinerseits drin bzw. was kann ich da tun? Das Geld ist mir natürlich direkt von der Kaution abgezogen worden. Bleibt mir noch etwas anderes übrig als dafür meine Rechtschutzversicherung zu bemühen?

Zudem hat mir mein geldgeiler Vermieter in den knapp 2 Jahren, die ich in der Wohnung gewohnt habe weniger als 0,5% Zinsen auf meine Kaution gegeben. Ist das rechtens? Leider hieß es bei meiner Bank, dass jede Bank einen anderen Zinssatz für festverzinsliche Wertpapiere mit 3 monatiger Kündigungsfrist hat.

Bei der Vorgehensweise des Vermieters kann man sich ja leicht ausrechnen, das diverse Andere Positionen in seiner Abrechnung auch entsprechend frisiert worden sind. Zwar habe ich die Kopien der NKabrechnung, aber wie mit dem Stromverbrauch gibt es ja auch noch andere Mittel und Wege und wenn es um sein Geld geht, ist mein Ex-Vermieter ein Fuchs.

Besten Dank für Eure Feedbacks im voraus.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
nebenkostenabrechnung Mietrecht 16.06.2008 09:32
WG Nebenkostenabrechnung Mietrecht 05.12.2007 14:28
Nebenkostenabrechnung!!!!!! Mietrecht 27.10.2006 18:30
**** beschiss Internetrecht 08.06.2006 20:56
Nebenkostenabrechnung Mietrecht 30.05.2006 16:42





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN