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Beschädigung

Dies ist eine Diskussion zu Beschädigung innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Ron-Wide

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Alt 11.01.2012, 02:05
Boardneuling
 
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Beschädigung

Hallo

Ein Mieter (M) beschädigt die Wohungseingangstürzarge.
Am 6.1. erhält M ein Schreiben von Vermieter (V) den Schaden zu beheben, bis zum 15.01. Nach dieser Frist, will V die Kosten (~500 + Euro) von M für die Reperatur haben.

Ist dies so rechtens? Geht das?
Wie will V das durchsetzen? (Einbrechen?, Darf V seinen Schlüssel benutzen für M's Wohung?
Wie wendet man dies ab, damit man sich selber kümern kann?
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Alt 11.01.2012, 07:34
V.I.P.
 
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AW: Beschädigung

Der Vermieter ist schon im Recht, wenn er verlangt, dass der durch den Mieter verursachte Schaden sofort behoben wird.

Nur einfach einen Termin setzen mit der Androhung bei Nichtbefolgen 500.-Euronen abzuzocken, ist wohl nicht der richtige Weg.

Der Mieter ist zur Duldung von Instandsetzungen verpflichtet.

Natürlich kann der Mieter den Schaden auch selbst beheben lassen.

Der Mieter sollte keine Zeit verschwenden und den Schaden unverzüglich seiner Versicherung melden, wenn es sich um einen möglichen Haftpflichtschaden handelt.
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