Dies ist eine Diskussion zu Berechtigtes Interesse bei Kündigung durch den Vermieter innerhalb des Forums Mietrecht
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| Wenn der Vermieter in diesem Fall die Kündigungsfrist nicht verlängert haben möchte, dann könnte er doch wahrscheinlich ein berichtigtes Interesse geltend machen. Die Wohnung soll an die Schwägerin vermietet werden, die bisher noch in einer Eigentumswohnung wohnt. Sie leidet aber seit einiger Zeit an fortschreitender Demenz. Sie vergisst regelmäßig die Medikamenteneinnahme (Diabetes, Bluthochdruck) und gefährdet somit ihre Gesundheit. Im Haus des neuen Vermieters könnte sich die Ehefrau um ihre Schwester kümmern. Bei Geltendmachung des berechtigten Interesses würde dann doch bei knapp 2 Jahren bestehendem Mietvertrag nur eine 3-monatige Kündigungsfrist gelten? Geändert von Leo345 (25.12.2011 um 13:57 Uhr). Grund: Textänderung |
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| AW: Berechtigtes Interesse bei Kündigung durch den Vermieter Eine Eigenbedarfskündigung ist von der Sache her wohl möglich. Dazu folgendes Urteil: Eine Eigenbedarfskündigung von Wohnraum kann nur dann auf den Wohnbedarf eines entfernteren Verwandten als Bedarfsperson (hier: einer Schwägerin) gestützt werden, wenn sich aufgrund enger familiärer Bindungen eine soziale Fürsorgepflicht des Vermieters gegenüber der Bedarfsperson ergibt, aus der die sittliche Verantwortung des Vermieters folgt, für deren Wohnbedarf Sorge zu tragen. AG Langenfeld, Urteil vom 17. Dezember 1999 , Az: 12 C 22/99 ja - bei enger Beziehung und Bindung Ich sehe aber die vorhandene Eigentumswohnung als problematisch an. Wenn die Schwägerin z.B.die Eigentumswohnung an den jetzigen Mieter vermieten würde, könnte es klappen. Sollte sich der Mieter aber weigern auszuziehen,dann wird ein Gericht entscheiden müssen. Ich möchte damit nur auf den Zeitfaktor hinweisen. |
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| AW: Berechtigtes Interesse bei Kündigung durch den Vermieter zustimmung ron-wide, ich seh das auch unter eigenbedarf. Zitat:
Zitat:
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| AW: Berechtigtes Interesse bei Kündigung durch den Vermieter Größtenteils Zustimmung für RonWide! Eine Anbietungspflicht der Schwägerinnen-Eigentumswohnung besteht nicht. Sie gehört nicht zum Einwirkungsbereich des Vermieters. Am wenigsten Diskussion bringt die Kündigung nach § 573a.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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