Dies ist eine Diskussion zu Berechnung der ortsüblichen Miete bei Untermieter? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Berechnung der ortsüblichen Miete bei Untermieter? mich interessiert folgendes: Jemand möchte gerne die ortsübliche Miete für ein Zimmer berechnen in welches ein Untermieter einziehen soll. Nun stellt sich die Frage, wie soll das berechnet werden? Nur das einzelne Zimmer des Untermieters ist für den Alleingebrauch gedacht. Ergo, könne einzig diese Fläche anhand des angemessenen Quadratmeterpreises mit Leichtigkeit berechnet werden. Hinzu kommt jedoch, dass 1. die Wohnung frisch komplett renoviert wurde inkl. das Zimmer 2. der Untermieter das große Wohnzimmer mitbenutzen kann 3. Es gibt zwei frisch renovierte Bäder 4. Ganz neue Küche Ein weiteres Problem ist wie die Fläche des doch verhältnißmäßig großen Flur's anzusetzen wäre. Hat jemand Ideen wie man diese Faktoren in eine angemessene Berechnung miteinbeziehen sollte? |
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| AW: Berechnung der ortsüblichen Miete bei Untermieter? Schauen Sie sich mal die Checklisten für Vergleichsmiete an. Hier als Beispiel Bonn: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit...nen/index.html |
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| AW: Berechnung der ortsüblichen Miete bei Untermieter? Ausgehend von einem bekannten qm-Preis halte ich eine Anpassung um max. 1-2 € nach oben für tragbar. Wer zuviel fordert kriegt Max Niemand als Mieter und der zahlt nix - Gesetz des Marktes |
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| AW: Berechnung der ortsüblichen Miete bei Untermieter? wär es ne wg, würde ich so sagen: wohnung einteilen in: - vom untermieter allein genutzte fläch_____(beispiel 20qm - schlüssel 1) - vom v allein genutzte fläche______________(beispiel 40qm - schlüssel 1) - fläche von gemeinsam genutzer fläche______(beispiel 60qm - schlüssel je 1/2) dann nimmt man für u seine 20+30qm=50 und für v dessen 40+30qm=70 und die warmmiete verteilt man entsprechend des schlüssels 50:70 bei untermiete kann man das sicher auch so als richtwert nehmen. wenn man dann besonders tolle küchenmöbel oder wohnzimmermöbel hat, schlägt man eben noch bisschen was drauf. |
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| AW: Berechnung der ortsüblichen Miete bei Untermieter? Vergleichsmieten für WG-Zimmer wird es so nicht geben. Zumindest gibt es keinen Mietspiegel dafür. Die Miete sollte frei vereinbart werden! Evtl helfen Umfragen im Umfeld.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Berechnung der ortsüblichen Miete bei Untermieter? Zitat:
Bzgl. Gemeinschaftsflächen und deren Errechnung halte ich Zeiten's Ansatz für zutreffend. Ich habe einige Formeln gefunden die entsprechend erweiterbar wären. Wenn ich zu einem Ergebnis komme werde ich dazu einen Beitrag schreiben. |
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| AW: Berechnung der ortsüblichen Miete bei Untermieter? Außer diesen Hinweisen, dass die bei einer Untervermietung : - die Höhe der Miete grundsätzlich frei aushandelbar ist - die Höhe der Hauptmiete als Orientierungshilfe genutzt werden sollte - und, dass die Miethöhe durch die Vorschriften zum Wucher im Rahmen des WiStrG, begrenzt wird habe ich auch keine genaue Vorschrift finden können. Lediglich der § 553 Abs. 2 sagt dann noch etwas über einen "Untermieterzuschlag". Da kann man sich dann doch seine eigene Formel basteln! |
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