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Berechnung der Heizkosten

Dies ist eine Diskussion zu Berechnung der Heizkosten innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Ron-Wide

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 12:35
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Berechnung der Heizkosten

Welche Regelungen gibt es für die Angabe der Heiz- und Nebenkosten in Immobilienanzeigen und inwiefern ist ein Mieter vor zu hohen Nachzahlungen geschützt?

Das Problem ist, dass ein Vermieter die variablen Kosten, wie z.B. die Heizkosten, beliebig schönen kann und dann, sobald die angegebenen Heizkosten deutlich überschritten werden, den Mieter dafür verantwortlich machen kann. Hilft in dem Fall nur ein Blick auf den Energiepass? Hat man als potentieller Mieter denn überhaupt das Recht, den Energiepass einzusehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 12:59
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AW: Berechnung der Heizkosten

Eine Möglichkeit wäre, den Vormieter oder Nachbarn zu befragen. Und natürlich kann der Mieter (VOR Vertragsabschluss!) den Energieausweis verlangen.
ABER: sowohl beim Energiebedarfsausweis (ermittelt auf der Grundlage der baulichen Gegebenheiten) als auch beim Energieverbrauchsausweis (ermittelt anhand der Verbrauchswerte zurückliegender Abrechnungsperioden) können die tatsächlichen Werte später abweichen. Beim Verbrauchsausweis sind die ermittelten Werte davon abhängig, wie die Vormieter geheizt haben (evtl. könnte die Wohnung ja auch eine Weile leer gestanden haben, was die Werte 'schönt'). Der Bedarfsausweis geht von Standardwerten aus und wenn das eigene Heizverhalten erheblich davon abweicht (weil einem vielleicht 20°C nicht ausreichen), dann werden auch die Kosten entsprechend höher ausfallen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 09:13
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AW: Berechnung der Heizkosten

BGH-Urteil vom 11.02.2004 Az VII ZR 195/03

und zusammengefasst siehe: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...o_vorauzlg.htm
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:23
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AW: Berechnung der Heizkosten

Zitat:
Das Problem ist, dass ein Vermieter die variablen Kosten, wie z.B. die Heizkosten, beliebig schönen kann und dann, sobald die angegebenen Heizkosten deutlich überschritten werden, den Mieter dafür verantwortlich machen kann.
Dagegen gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Der Mieter lässt sich vertraglich zusichern, dass die Nebenkostenvorauszahlung den erwarteten Werten entspricht.

2. Der Mieter lässt sich eine (ggf. anonymisierte) Nebenkostenabrechnung des Vorjahres vorlegen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 11:23
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AW: Berechnung der Heizkosten

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
2. Der Mieter lässt sich eine (ggf. anonymisierte) Nebenkostenabrechnung des Vorjahres vorlegen.
Ohne Einsichtnahme in die letzte Nebenkostenabrechnung sollte keine Wohnung gemietet werden°!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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