Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Beherbergungsvertrag auch ohne Bestätigung von Vermieter gültig ?

Dies ist eine Diskussion zu Beherbergungsvertrag auch ohne Bestätigung von Vermieter gültig ? innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 19:41
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, voland hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Beherbergungsvertrag auch ohne Bestätigung von Vermieter gültig ?

Hallo liebes Forum

Bisher war ich ein interessierter Gastleser, und bin zwar jurinteressiert aber fachlicher Laie , heute hätte ich auch einmal einen Fall anzubieten, und freue mich über eventuelle Rückmeldungen.
Stellen wir uns also zwei Personen vor, und nennen sie, wie es uns beliebt, die zur Vorbereitung eines größeren Festes im Familien- und Freundeskreis nach Unterbringungsmöglichkeiten im unmittelbaren Umkreis suchen. Da zahlreiche Anbieter von Ferienwohnungen vorhanden sind, ist das auch kein großes Problem. Mit allen Vermietern wird vereinbart, dass Reservierungen zunächst freibleibend sind, und bei Zugang der genauen Reisedaten , spätestens aber zwei Wochen vor dem Ereignis festgezurrt werden. Nur bei Einem machen sie einen Fehler. Nach einem persönlichen Gespräch ( in dem die Vorläufigkeit des Ganzen betont wird) werden per Mail die vorläufigen(!) Daten zugesandt. Die Mail enthält allerdings nicht ausdrücklich das Wort "vorläufig", aufgrund eines Versehens. Andererseits bestätigt der Vermieter weder Empfang noch Inhalt der Mail jemals, weder schriftlich noch mündlich. Personen A und B gehen davon aus, dass diese Bestätigung aufgrund der provisorischen Natur des Ganzen nicht erfolgt, und denken sich nichts Böses. Wie besprochen teilen sie zwei Wochen vor dem Ereignis die endgültigen und modifizierten Reisedaten mit, allerdings telefonisch. Am Vorabend des großen Ereignis nun plötzlich packt der Vermieter die Monate alte und nie bestätigte Mail aus, und behauptet, zusätzlich zu den telefonisch vereinbarten und bezahlten Übernachtungen stünden ihm auch noch die Gebühren auf Grundlage des Voranschlages zu, weil es sich bei der Mail um einen rechtsgültigen Beherbergungsvertrag handele, und geht vor Gericht.
Wie würdet ihr, liebes Forum, die Rechtslage, bzw. die Chancen von A und B einschätzen ? AGBs des Vermieters sind nicht bekannt, und die tatsächlich angereisten Gäste haben bezahlt.

Liebe Grüße und einen schönen Abend

Voland
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
§10 SGB 2 auch für das Umgangsrecht gültig??? Sozialrecht 30.08.2010 22:21
Widerruf auch per email gültig ? Internetrecht 08.12.2008 22:52
kündigung korrekt? auch ohne Bestätigung! Vereinsrecht 14.06.2007 21:02
Telefonisch andere Konditionen vereinbart - Mobilfunkvertrag ohne Bestätigung ? Bürgerliches Recht allgemein 10.06.2006 23:06
Geld ohne schriftliche Bestätigung verliehen Strafrecht / Strafprozeßrecht 28.04.2006 17:47





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN