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Begriff der Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung

Dies ist eine Diskussion zu Begriff der Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 02.01.2012, 12:16
Boardneuling
 
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Begriff der Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

bei einer Mietwohnung handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit insgesamt 20 Eigentumswohnungen. Jedes Jahr erstellt die Hausverwaltung die WEG-Abrechnungen für die jeweiligen Wohnungseigentümer.

Der Vermieter reicht die Abrechnung einfach an den Mieter weiter und hat lediglich die Posten "Einstellungen in die Rücklage" und "Verwalterkosten WEG-Gemeinschaft" herausgestrichen.

Nach meiner Erinnerung gibt es aber typischerweise noch weitere Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Beispielsweise muss (nach meiner vagen Erinnerung) wohl beispielsweise die Hausmeistertätigkeit nach Reparaturen und Wartung getrennt werden.

Weiß jemand, wo ich dazu nähere Informationen und Lektüre finde, zB eine Auflistung?

Danke und Gruss
Jens
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 12:27
772 772 ist gerade online
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AW: Begriff der Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung

Bei einer "guten" Hausverwaltung werden die umlegbaren Kosten gleich getrennt aufgelistet...

Die beste Lektüre dürfte die Betriebskostenverordnung sein. Sie stellt die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung dar - es gibt sie im Netz.

Im Zweifelsfall sollte der fiktive Mieter von seinem Vermieter Belegeinsicht verlangen!
schielu likes this.
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