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Bauliche Veränderung durch Pavillion ?

Dies ist eine Diskussion zu Bauliche Veränderung durch Pavillion ? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 28.09.2006, 21:13
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Bauliche Veränderung durch Pavillion ?

Hallo,

wohnen in Miete im EG und haben ein Gartenanteil.
Eine feste Terrassen - Überdachung ist ja VERBOTEN.

ABER

Eine Terrassen Überdachung (eine Art Pavillion)die ich jederzeit Entfernen bzw. zusammenlegen kann muss doch erlaubt sein oder ?
Das ist ja keine Bauliche Veränderung.

Das Vordach ist nicht mit dem Haus oder Balkon verbunden und es wird nichts gebohrt.

Hier der Link mit Foto:
http://ww2.obiatotto.de/is-bin/INTER...MorePage=false

Was ist Eure Meinung bzw. habe ich Recht ? Wink

PS
Nachbarn finden es OK.
Unser Garten ist von der Strasse eh nicht einsehbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2006, 19:06
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AW: Bauliche Veränderung durch Pavillion ?

Hallo,

nach Auskunft beim RA wurde gesagt so ein Pavillion oder ein Terrassenvordach das jederzeit wieder zusammengelegt wird / kann oder Abgebaut werden aknn ist ERLAUBT.

Solang der Pavillion o.ä nicht in die Bausbstanz eingreift kein Problem.

mfg
Andi
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2006, 16:20
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AW: Bauliche Veränderung durch Pavillion ?

Wenn es der RA als erlaubt ansieht...
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