Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bauarbeiten in den Mieträumen

Dies ist eine Diskussion zu Bauarbeiten in den Mieträumen innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 21:21
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 16
Keine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurema hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bauarbeiten in den Mieträumen

1. Innerhalb welcher Frist muß ein Mieter Zutritt zu seinen gemieteten Räumen verschaffen?

2. Gibt es eine Formvorschrift für die Ankündigung von Bauarbeiten in den Räumen des Mieters (hier: Keller) durch den Vermieter und welche Fristen gelten?

Fall: Im Keller der Mieters müssen Löcher in die Decke gebohrt werden, damit in der Wohnung darüber (nicht die des Mieters) die Installation der Küche erfolgen kann, damit dort neue Mieter einziehen können.

Der Handwerker steht unangemeldet vor der Tür und erwartet sofortigen Zutritt, da andernfalls - so seine Aussage - der Mieter für die Kosten der Bauverzögerung aufzukommen habe (z.B. Mietausfall durch verspäteten Einzug)

Dem Vermieter ist ferner bekannt, daß der Mieter innerhalb der nächsten Wochen ausziehen wird. Umzugsgut befindet sich bereits in großer Menge in den Kellerräumen.

Muß in diesem Fall überhaupt ein Zutritt verschafft werden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 23:09
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 311
100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Bauarbeiten in den Mieträumen

Der Vermieter muß schriftlich ankündigen wer wann vorbei kommt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 07:46
772 772 ist gerade online
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.213
100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Bauarbeiten in den Mieträumen

Zustimmung!

Grundsätzlich müssen Besucher oder Arbeiten jedoch vom Vermieter angekündigt werden, ggf. sogar namentlich! Ein Fremder, der aus heiterem Himmel vor der Tür steht, hat keinerlei Anrecht, die Mieträume zu betreten. Die möglichen finanziellen Folgen der Weigerung könnten daher nie dem Mieter zugeschrieben werden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 09:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Bauarbeiten in den Mieträumen

Zitat:
Zitat von Enzian Beitrag anzeigen
Der Vermieter muß schriftlich ankündigen wer wann vorbei kommt.
Er muss es nicht nur schriftlich ankündigen, sondern er muss es mit dem Mieter terminlich abstimmen. Und das nach geltender Rechtsprechung mindestens 24 Stunden vorher, da es sich ja nicht um eine Modernisierung o.ä. handelt.

Und so etwas :
Zitat:
Der Handwerker steht unangemeldet vor der Tür und erwartet sofortigen Zutritt, da andernfalls - so seine Aussage - der Mieter für die Kosten der Bauverzögerung aufzukommen habe (z.B. Mietausfall durch verspäteten Einzug)
... ist völliger Kappes und die Aussage die schon nach Nötigung klingt, steht dem Handwerker gar nicht zu.

Der Mieter hat natürlich auch eine Duldungspflicht für Instandsetzung/Instandhaltung. Aber wie gesagt, alles der Reihe nach.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bauarbeiten

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zutrittsrecht bei Bauarbeiten Mietrecht 26.05.2011 20:57
Sicherheit bei Bauarbeiten Mietrecht 06.12.2010 16:20
Rauchen in Mieträumen Mietrecht 24.02.2008 10:46
Bauarbeiten in Wohnung Mietrecht 03.11.2004 18:08





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN