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Balkontürgriff abgebrochen

Dies ist eine Diskussion zu Balkontürgriff abgebrochen innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 07.01.2012, 16:51
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Balkontürgriff abgebrochen

Hallo!
Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?
Wie ist es nach der Rechtslage und, wenn es darauf ankommt, dann wie sollte der Mieter beweisen, dass der Griff sachgemäß angewendet wurde und einfach wegen seines Alters oder so abgebrochen ist?

P.S. so, der Mieter hat mal in den Mietvertrag geschaut und da steht nichts vom Klein/Bagatellreparaturenklausel. Also, wie ich verstanden habe, geht der neue Türgriff zusammen mit dessen Einbau aufs Konto des Vermieters. Aber was sollte der Mieter tun, wenn ihm der Hausmeister mal sagen würde, dass er ( Mieter ) am Griffabbruch schuld bin?
Muss der Vermieter überhaupt die Kosten übernehmen, wenn die Ursache davon die Abnutzung ist? Die Haftpflichversicherung würde in diesem Fall die Kosten ja auch nicht übernehmen.
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Alt 07.01.2012, 17:51
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AW: Balkontürgriff abgebrochen

Grundsätzlich muss der Vermieter alle Reparaturen an der Wohnung ausführen und bezahlen. Die Weitergabe der Kosten für Verschleiß etc. an den Mieter wäre von einer gültigen Kleinreparaturklausel abhängig.
Eine mögliche Sachbeschädigung, für die der Mieter mit dem Zeitwert des Gegenstandes haften würde, müsste der Vermieter ihm nachweisen. In dem Fall würde meist die Haftpflicht des Mieters einspringen.
Um solchen Ansprüchen des Vermieters entgegenzutreten, wäre eine Beweissicherung des Mieters angebracht: Fotos der Bruchstelle, Gedächtnisprototoll über den Schadensfall. Unabhängige Zeugen wären ideal.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 18:03
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AW: Balkontürgriff abgebrochen

ach so, sorry, ich hab nicht ganz richtig geschrieben. Also, der Griff ist nicht völlich abgebrochen, sondern fängt damit an, so dass nach meiner Schätzung in 1 Monat er ganz abgebrochen sein wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 21:36
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AW: Balkontürgriff abgebrochen

Um so besser, das sähe doch noch eher nach Verschleiß aus.

Der fiktive Vermieter sollte frühzeitig informiert werden, dann wäre er am Ball.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 11:59
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AW: Balkontürgriff abgebrochen

Zustimmung für 772! Viele Hausmeister reden viel dummes Zeug! Mehr als öffnen oder schließen ist mit so einem Griff kaum möglich!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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