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Balkonraeumungsfrist?

Dies ist eine Diskussion zu Balkonraeumungsfrist? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 18:13
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AW: Balkonraeumungsfrist?

Und noch dazu: das Wassersickern fing an vor 5 jahren. Die Reparaturen wurden vor einem Jahr in der Eigentuemerversammlung beschlossen. Nur die Mieter wussten nichts bis vor einigen Wochen.
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  #12 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 18:19
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AW: Balkonraeumungsfrist?

Und angenommen dass M in die Wohnung zog und 3 ASBESTKUEBELN auf dem Balkon fand? In den Asbestkuebeln war nasser Sand und ein Oberschicht von Blumenerde. Da Asbest verboten ist, wurde es M aufgelegt, 3 Mal 150 Kilo Sand in die Muelltonne zu Tragen. Danach wurden die leeren Asbestkuebeln von dem Vermieter entfernt.
Also kein Gewichtsproblem, Balkon ist 7 Meter lang und sehr gross.
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  #13 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 18:31
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AW: Balkonraeumungsfrist?

Immer schön, wenn ein Sachverhalt nachträglich um einige Details geändert wird....

was dem Vermieter klar, dass eine Sanierung und eine vorherige Räumung notwendig wird, hätte er dies dem Mieter spätestens dann mitteilen müssen, als der mit seinen eigenen Kübeln ankam. In einem solchen Fall würde ich sagen, dass der Vermieter für das Wegräumen verantwortlich ist.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #14 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 18:48
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AW: Balkonraeumungsfrist?

M wuerde sich fiktiverweise herzlich fuer das fiktive Mitgefuehl bedanken. M ist erschoepft vor Aerger und Geranienschleppen und hat heute einen Brief vom Vermieter bekommen: 100 euro Mieterhoehung ab Oktober 2010.
Vielen dank fuer die Ratschlaege und das Interesse,
im Namen von M: Eure Bodil
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  #15 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 23:46
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AW: Balkonraeumungsfrist?

Hat M denn daran gedacht, die eigenen Kosten vom Vermieter zurück zu fordern? (wobei Eigenleistung in der Freizeit leider nichts zählt...)

Wofür ist denn die Mieterhöhung? Für den renovierten Balkon? Dann wäre etwas falsch gelaufen!
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balkon, raeumungsfrist, teure pflanzen...

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