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Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Dies ist eine Diskussion zu Auszug ohne Schlüsselrückgabe innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 28.01.2010, 09:14
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Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Wie kann man vorgehen, wenn folgender Sachverhalt vorlieget.
Die Mietswohnung wird vom Vermieter besucht. Der Vermieter stellt fest, dass der Mieter ohne schriftliche Kündigung ausgezogen ist und den Schlüssel der Schliessanlage noch besitzt. Die Wohnung kann somit nicht vermietet werden. Kann nachträglich eine Mietnachzahlung vom Mieter gefordert werden, wenn dessen Adresse auffindbar ist.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 09:49
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Der Mieter hat nach § 546 BGB eine Verpflichtung zur Rückgabe der Wohnung.

Der Vermieter hat nach § 546a die Möglichkeit eine Entschädigung bei verspäteter Rückgabe vom Mieter zu verlangen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 12:17
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Zitat:
Zitat von alfredernst
Der Vermieter stellt fest, dass der Mieter ohne schriftliche Kündigung ausgezogen ist und den Schlüssel der Schliessanlage noch besitzt.
Ohne Kündigung besteht jedes Mietverhältnis weiter, der Mieter muss Miete zahlen. Wenn er dies lange genug nicht tut, kann ihm fristlos gekündigt und die Wohnung nach erfolgreicher Räumungsklage durch den Gerichtsvollzieher geöffnet, dem Vermieter übergeben und ggf. geräumt werden. Die Kosten (Vermieter muss vorlegen) und die ausstehende Miete könnte der Vermieter beim Mieter geltend machen. Mit einer "Berliner Räumung" (s. Wikipedia) könnte der Vermieter GV-Kosten sparen!

Der Mieter müßteauch die anfallenden Kosten tragen, wenn er die Schlüssel nicht rechtzeitigt zurückgibt (Vermieter muss vorlegen).

Vielleicht könnte eine Situation gegeben sein, dass der Vermieter wegen Gefahr im Verzug ein Zutrittsrecht hätte und sich einmal umschauen könnte.

Der Vermieter sollte allerdings nicht "einfach so" nachschauen, darauf hoffend, dass es dem Mieter egal ist. Das wäre nämlich Hausfriedensbruch! "Einfach so" weitervermieten würde zwar u.U. Kosten und Verdienstausfall senken, wäre aber auch nicht rechtens.

Kann man denn annehmen, dass der Mieter sich dazu geäußert habe?
Mit etwas Glück könnte sich so etwas günstig für den Vermieter auswirken(?)
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Alt 28.01.2010, 15:01
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Kein Mieter ist verpflichtet eine gemietete Wohnung auch zu bewohnen! Solange der Mietvertrag nicht gekündigt ist, muss er Miete zahlen. Wo ist das Problem?
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Alt 28.01.2010, 18:47
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Zitat:
Zitat von schielu
Kein Mieter ist verpflichtet eine gemietete Wohnung auch zu bewohnen! Solange der Mietvertrag nicht gekündigt ist, muss er Miete zahlen. Wo ist das Problem?

Beitrag #2 ist die Beantwortung der Frage.
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Alt 28.01.2010, 20:46
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Zitat:
Zitat von 772
Ohne Kündigung besteht jedes Mietverhältnis weiter, der Mieter muss Miete zahlen. Wenn er dies lange genug nicht tut, kann ihm fristlos gekündigt und die Wohnung nach erfolgreicher Räumungsklage durch den Gerichtsvollzieher geöffnet, dem Vermieter übergeben und ggf. geräumt werden. Die Kosten (Vermieter muss vorlegen) und die ausstehende Miete könnte der Vermieter beim Mieter geltend machen.

Richtig. Das Mietverhältnis besteht weiter, da keine Kündigung erfolgte.
Ob der Mieter die Wohnung bewohnt oder nicht, ist nicht von Bedeutung.
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Alt 29.01.2010, 07:29
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Zitat:
Zitat von schielu
Kein Mieter ist verpflichtet eine gemietete Wohnung auch zu bewohnen! Solange der Mietvertrag nicht gekündigt ist, muss er Miete zahlen. Wo ist das Problem?
Das Problem liegt darin, dass der Mieter mal zahlt und mal nicht zahlt. Daraufhin wurde vom Vermieter angedroht, den Mietevertrag zu kündigung bzw. juristische Maßnahmen einzuleiten. Der Mieter hat dann ohne Rücksprache und ohne Kündigung die Wohnung verlassen. Der Vermieter ist monatlich 1 - 2 Mal beim Mietobjekt aufgrund der Entfernung seines eigenen Wohnsitzes. Es ist zu erwarten dass der Mieter die Nachforderung nicht zahlen kann, weil das Geld vorher schon knapp war. Eine gerichtliche Verfügung könnte daran nichts ändern und kostet bis dahin nur geld. Der Vermieter hat schlechte Karten. Oder gibt es noch Möglichkeiten?
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  #8 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 08:00
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Zitat:
Zitat von alfredernst
Das Problem liegt darin, dass der Mieter mal zahlt und mal nicht zahlt. Daraufhin wurde vom Vermieter angedroht, den Mietevertrag zu kündigung bzw. juristische Maßnahmen einzuleiten. Der Mieter hat dann ohne Rücksprache und ohne Kündigung die Wohnung verlassen. Der Vermieter ist monatlich 1 - 2 Mal beim Mietobjekt aufgrund der Entfernung seines eigenen Wohnsitzes. Es ist zu erwarten dass der Mieter die Nachforderung nicht zahlen kann, weil das Geld vorher schon knapp war. Eine gerichtliche Verfügung könnte daran nichts ändern und kostet bis dahin nur geld. Der Vermieter hat schlechte Karten. Oder gibt es noch Möglichkeiten?
Der Vermieter könnte eine fristlose Kündigung aussprechen. Die Begründung sind die unpünktlichen Mietzahlungen. Zuvor muss jedoch eine Abmahnung erfolgt sein.

Hier ein verwendbares Urteil:


Fortlaufende unpünktliche Mietzahlungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn auch eine vorausgegange Abmahnung des Vermieters keinen Erfolg gebracht hat. Das Verhalten des Mieters nach einer Abmahnung muss dazu geeignet sein, das Vertrauen des Vermieters in eine pünktliche Mietzahlung wieder herzustellen. Das ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn der Mieter nicht auf die Abmahnung reagiert und sein Verhalten danach noch fortsetzt. Der Mieter muss deutlich machen, dass er bereit ist, seine zögerliche Zahlungsweise ernsthaft und auf Dauer abzustellen (BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 364/04).
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Alt 29.01.2010, 08:57
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Wenn der Mieter erreichbar wäre, könnte man einen Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag abschließen. Dann würde das finanzielle Risiko der fristlosen Kündigung und Räumung für beide Seiten entfallen. Zur Not könnte VM dem M die Mietschulden erlassen - unschön aber vielleicht besser als eine unnütze Klage. Immerhin bliebe ihm dann die Kaution.

@Alfredernst: Bitte halte Deine Angaben ganz allgemein, damit die Forenregeln sicher eingehalten werden.
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Alt 29.01.2010, 12:04
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AW: Auszug ohne Schlüsselrückgabe

Den Vorschlägen 772`s ist zuzustimmen. Gehe aber mal davon aus, dass der VM nicht weiß wo sich der Mieter derzeit aufhält. Eventuell kann das Einwohnermeldeamt helfen.
Das Mietverhältnis kann gekündigt werden wenn die Mietschulden zwei Monatsmieten und mehr betragen. Ansonsten sollte man dem Mieter vorschlagen, einvernehmlich das Mietverhältnis zu beenden. Die Kaution sollte einbehalten werden.
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