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Auszug aus einer Wohnung

Dies ist eine Diskussion zu Auszug aus einer Wohnung innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Ron-Wide
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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 21:49
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Auszug aus einer Wohnung

Wenn eine Wohnung (in einem Mehrfamilenhaus) im Exposé als "wunderbar für eine Familie", angeboten wird, man zieht ein und stellt folgendes fest:

- in der Nachbarwohnung (zwei kleine Zimmer) wohnen durchschnittlich 3 bis 4 Wanderarbeiter/Monteure (polnischer Herkunft), es werden sich Damen bestellt, es wird Alkohol getrunken, es wird im angetrunkenen Zustand ein Parkpfosten umgefahren

- über der Wohnung befindet sich neuerdings eine Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht, und im Hausflur tummeln sich seit dem "Ali baba und die 40 Räuber"

kann man dann eventuell bei Auszug die Umzugskosten geltend machen, wg. Täuschung im Esposé?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 22:15
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AW: Auszug aus einer Wohnung

Zitat:
kann man dann eventuell bei Auszug die Umzugskosten geltend machen, wg. Täuschung im Esposé?
nein, das kann man sicher nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 07:22
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AW: Auszug aus einer Wohnung

Zitat:
kann man dann eventuell bei Auszug die Umzugskosten geltend machen, wg. Täuschung im Esposé?
Ich bin da nicht so sicher wie zeiten.
Mit einem guten Anwalt und den genauen und beweisbaren Wohnumständen könnte schon etwas machbar sein.
Ich denke dabei an den § 542 Absatz 2 Nr. 1 BGB (Fristlose Kündigung des Mieters bei Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs). Eine Abmahnung an den Vermieter wäre aber Voraussetzung gewesen.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 12:58
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AW: Auszug aus einer Wohnung

Auch ich kann kein Fehlverhalten des Vermieters erkennen. Ob "Polen" oder nicht. Solange keine objektive Störung des Hausfriedens vorliegt ist da gar nichts zu machen! Alkohoökonsum gehört sicherlich nicht dazu!
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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 19:11
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AW: Auszug aus einer Wohnung

Zitat:
Zitat von jurema Beitrag anzeigen
"wunderbar für eine Familie"
Vielleicht könnte man was tun wenn da beweisbar noch was anderes gestanden hätte. zB. "ruhige Nachbarn" "Es wohnen nur Familien im Haus" "Nur Berufstätige" ....

Aber das reicht nicht aus.


Zitat:
Zitat von jurema Beitrag anzeigen
- über der Wohnung befindet sich neuerdings eine Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht, und im Hausflur tummeln sich seit dem "Ali baba und die 40 Räuber"
Was meinst du denn damit?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:34
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AW: Auszug aus einer Wohnung

@drumbum "Ali Baba und die 40 Räuber", damit ist glaube ich das gemeint, was man sich im Allgemeinen darunter vorstellen könnte...

und es geht vor allem aber darum, daß im Expose gesagt wurde "für eine Familie" und den Mietern erklärt wurde, es seien nur Firmen im Haus, also alles wäre gaaaaanz ruhig. Was es aber in der Tat offenbar nicht ist.

Man könnte annehmen, das Expose täuscht etwas vor, was dann aber nicht so ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 23:24
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AW: Auszug aus einer Wohnung

Zitat:
Zitat von jurema Beitrag anzeigen
...es seien nur Firmen im Haus, also alles wäre gaaaaanz ruhig.
Wurde das nur gesagt oder gibt es das auch schriftlich als Angebot z.B. das Angebot der Wohnung ?
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  #8 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 12:12
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AW: Auszug aus einer Wohnung

das wurde von der Maklerin hervorgehoben, aber nur mündlich
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