Dies ist eine Diskussion zu Ausgetrickst innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ausgetrickst Diese beinhaltet eine Option zur Vertragverlängerung von Frima A. wenn auch Firma B. bei Firma C. verlängert. Jetzt hat Firma B. ihren Mietvertrag bei Firma c. gekündigt und auch den Mietvertrag mir Firma A. da sie ja die Verlängerung mit Firma c. nicht wahrgenommen hat. Frima B. hat dann aber einen neuen Mietvertag mit Firma c. abgeschlossen. Nun meiner Frage: Wäre der Mietvertrag von Firma A. noch gültig, oder hat Firma B. Firma einfach ausgetrickst. Danke für die Antwort. |
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| AW: Ausgetrickst Die Schilderung sollte schon um weitere Detail ergänzt werden, um sich auch ein reales Bild machen zu können. Vor allem, weshalb wollte B denn A los werden?? Hierzu gibt es doch eine Geschichte! Weshalb hat A sich nicht bei C direkt beworben ?? Kurzum, um eventuelle Rechtsansprüche in Richtung Schadenersatz andenken zu können, bedarf es schon Ergänzungen! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Ausgetrickst Hat allein A mit B einen Vertrag, besteht zwischen C und A kein Vertrag. Die Frage ist also, wer ist Vertragsgeber von C?
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Ausgetrickst Einmal angenommen: Der Kündigungsgrund würde nicht mitgeteilt. Es liegt aber wahrscheinlich daran, das die Firma B. nun umbauen will und die Räumlichkeiten dazu braucht. Firma B. hat den gesamten Bereicht hier 5000 qm angemietet und hier wieder Teilbereiche untervermietet, daher ist es nicht möglich direkt mit C. einen Mietvertrag abzuschließen, da dieser wieder den Gesamten bereicht an und im einen Vermieten will. C: = Der Inhaber des Gebäudes B: = der Mieter des gesmten Objektes somit von C: A: ist der Untermieter von B: und es bestehen keine Ansprüche gegenseitig gegenüber C: |
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| AW: Ausgetrickst Da A ausschließlich ein Vertragsverhältnis mit B hat, berühren Vertragsveränderungen zwischen C und B den A nur in so weit, dass bei einer Kündigung des Vertrages zwischen C und B zwingend auch die Auflösung des Untermietverhältnisses zur Folge hat.
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| AW: Ausgetrickst Hallo snibchi, das ist natürlich klar, dass wenn B mit C keinen Vertrag mehr hat, hat auch A mit B keinen mehr. Aber wie sieht es aus wenn B mit C einen neuen macht statt die Option zu nehmen, kann dann A sein Optionsrecht in Anspruch nehmen nehmen, oder wäre dies nur möglich bei einer Vertragsverlängerung und nicht bei einem neuen Vertrag weil es so im Mietvertrag steht. |
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| AW: Ausgetrickst Ist der Untermietvertrag wirksam gekündigt, sind selbstverständlich auch die Vertragsinhalte und die hier manifestierte Option hinfällig.
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| AW: Ausgetrickst Gekündigt ist er schon, ob wirksam ist ja die Frage: Stellt dies nicht nach Recht und Glauben sich anders dar. Denn der Sinn war natürlich, dass der Mietvertrag nur weitergeht wenn auch B. einen hat. B. gekommt ja einen neuen muss dann nicht auch der von A. gültig sein. |
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| AW: Ausgetrickst Warum sollte er? Der Untermietvertrag bezieht sich auf einen bestimmten (den aktuellen) Mietvertrag des Hauptmieters, wie soll der Untermietvertrag also ohne Änderung weitergehen können, wenn der eine Mietvertrag gekündigt ist, auch wenns einen neuen mit einem anderen Vertragsbestandteilen beim selben Vermieter gibt? Wäre der Vermieter ein anderer, dann würde der Untermieter ja auch nicht darauf bestehen, "mitziehen" zu können, oder? Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Ausgetrickst Hallo, es ist kein neuer sondern der gleiche B. der mit dem gleichen C. einen neunen Mietvertrag abschließt. Natürlich ist mir klar das wenn sich B: ändert hat A: keine Ansprüche meht in den Räumlichkeiten zu bleiben.. Aber A,B,C, bleiben die gleichen, nur das keine Option ausgeübt wird sondern eine neuer Mietvertrag geschlossen wird. |
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