Dies ist eine Diskussion zu Aus Mietvertrag rauskommen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| vorliegender Sachverhalt: wir nehmen an, dass ein Paar XY vor einigen Monaten eine Wohnung im 2.OG bezogen ist. Es handelt sich um einen Altbau von 1936 der bei der Besichtigung sehr modernisiert wirkte. Die Mieter XY haben sich darauf eingelassen, den Mietvetrag zu unterschreiben, in dem der Mieter eine min. Mietzeit von zwei Jahren festsetzte. Es wurde jedoch mündlich vereinbart, dass dies untragbar sei, falls sich beruflich o. privat etwas bei ihnen ändern sollte. Seit die Mieter XY nun in der Wohnung wohnen, merken diese nun, warum der Mieter die zwei Jahre will, der Altbauboden und die Wände sind nicht gedämmt...wahrnembar sind massiv die Schritte des oben wohnenden Mieters, so sehr, dass an Ausschlafen nicht zu denken ist. Die Wände sind so hellhörig, dass es durch die gesamte Wohnung tönt, wenn etwas an den Wänden gearbeitet wird. Zudem ist an das Wohnhaus direkt ein anderes Wohnhaus gebaut, in dem mehrere Familien wohnhaft sind, die sehr gerne auch unter der Woche feieren, so bekommen die Mieter auch diese Dinge übermäßig durch Baumängel mit. Da jetzt die Wohnung unter den Mietern XY bezogen wird, machen diese sich wirklich Sorgen, da es phasenweise wirklich zu laut ist und mein Schlaf definitiv gestört wird. Können die Mieter XY Probleme mit dem Mietvertrag bekommen, wenn diese die min. Mietzeit nicht einhalten? Kann der Mieter die 3 Mietkautionen einbehalten? Welches Verhalten wäre angebracht, um eine schnelle und kulante Abwicklung zu erreichen? Ich danke Ihnen für die Antworten. MfG Geändert von YveK (21.06.2007 um 16:46 Uhr). |
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| AW: Aus Mietvertrag rauskommen? ..... wie ist denn........................ .................................................. ..............hätte beinahe eine Antwort empfohlen............. geht aber leider nicht! lese die Forenregeln! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Aus Mietvertrag rauskommen? Oh ....
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Aus Mietvertrag rauskommen? Zitat:
Stimmt die Form nicht, handelt es sich automatisch um einen unbefristeten MV mit "normaler" Kündigungsfrist. Also erst mal prüfen. Ein individuell ausgehandelter MV mit Kündigungsausschluß für bestimmte Zeit ist jedoch möglich. Also erst prüfen, was liegt denn hier vor? Zitat:
Zitat:
2. Einen Mietaufhebungsvertrag anbieten (ist aber von der Kulanz des VM abhängig)
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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