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Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Veränderungen der Mietsache

Dies ist eine Diskussion zu Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Veränderungen der Mietsache innerhalb des Forums Mietrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 11:37
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AW: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Veränderungen der Mietsache

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Da der fiktive Vermieter nicht die Entfernung des Parketts gefordert hat, hat er dieses übernommen und muss einen Wertausgleich leisten.
Hmm, die Grundlage dieser Rechtsmeinung würde mich sehr interessieren! Der Mieter hat von seinem Wegnahmerecht keinen Gebrauch gemacht!
Um die Räumungspflicht zu erfüllen hat der Mieter grundsätzlich alle Einbauten und Einrichtungen, die er in das Mietobjekt eingebracht hat, zu entfernen.
__________________
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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  #12 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 11:53
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AW: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Veränderungen der Mietsache

ich sehe das wie schielu. du kannst nicht die gesamte wohnung "vergolden" lassen und nachher die hand aufhalten...

was würdest du sagen, wenn du nach der arbeit heim kommst und hast ein koi-teich im vorgarten, inclusive fischchen.... bist du jetzt auch bereichert und hat der teichbauer einen anspruch auf ausgleich?

es ist nicht deine aufgabe einen rückbau für etwas zu fordern, was nie bestellt wurde. wenn der teichbauer seine fisch nicht wieder mitnimmt, ist das sein pech.
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  #13 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 12:35
772 772 ist gerade online
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AW: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Veränderungen der Mietsache

Ich sehe schon den Vermieter in der Verantwortung, die Rücknahme der Wohnung in dem ihm genehmen Zustand zu verlangen. Wenn er keine Kois will wird er vom Mieter den Rückbau fordern, und wenn er dies nicht tut dann bleibt er auf dem Teich bzw. den Kosten sitzen.

Da die Formulierung des §552 BGB aber andersherum ist "Abwendung des Rücknahmerechts...", kann ich meine vorige Meinung mangels Belegen nicht aufrechterhalten.
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