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Aufhebungsvertrag vs. Mietrückzahlung

Dies ist eine Diskussion zu Aufhebungsvertrag vs. Mietrückzahlung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 14.02.2007, 10:04
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Aufhebungsvertrag vs. Mietrückzahlung

Guten Tag. Wer kann Hilfe (i.S.v. Rechtsprechung, Urteilen, §-Angaben, links...) zu folgendem Sachverhalt anbieten:

Mieter M und Vermieter V begründen einen MietVertrag MV. M macht mündlich drauf aufmerksam, er wolle einen unbefristeten MV. V antwortet "kein Problem". Bei der Unterzeichnung vertraut M blind und unterzeichnet aber tatsächlich einen MV mit 'Ausschluss einer ordentlichen Kündigung beider Parteien für genau 4 Jahre' (diese MV-Form ist legal).

Im laufe der Zeit erfährt M von Nachbarn und Vormietern von unschönen Taten des V, s.d. das Vertrauen des M in V schwindet - M will ausziehen. Schriftlich kündigt er die Wohnung 3 Monate im Voraus, wissend dass eine ordentliche Kündigung unwirksam ist. V nimmt diesen Wunsch dennoch zur Kenntnis und schlägt einen AufHebungsVertrag AHV vor.
Dieser liegt M noch nicht vor.

M stellt außerdem fest, die Wohnung ist im MV mit 16% mehr Fläche angegeben als tatsächlich vorhanden. Er würde bis zum Wunsch-Auszugstermin 550.-- zuviel zahlen. M denkt sich, er würde V vergraulen, wenn er nun diese Summe einfordere und es käme nicht mehr zum AHV.

M hat die Rechtsauffassung, dass er nicht mehr die 550,-- einfordern könne, wenn er den AHV unterzeichne, in dem sinngemäß die Pauschal-Klausel stehen könnte: "[...] hiermit bestehen keine gegenseitige Ansprüche mehr." M geht davon aus, dass er nicht großartig verhandeln könne, wenn V ihm den AHV-Vordruck zur Unterschrift aushändigte.

Muss M in den 'sauren Apfel beißen', wenn er unbedingt ausziehen will und an V die zuviel gezahlte Miete von 550.-- verschenken?
Gibt es einen gültigen Aufhebungsvertrag mit Pauschalformulierungen, die M wirtschaftlich benachteiligen?
Oder ist der Tatbestand der zuviel gezahlten Miete sogar getrennt zu betrachten vom AHV (unabhängig von dessem Inhalt/Wortlaut)?

Mit freundlichem Gruß an alle helfenden Leser,
Indy.

PS: Ich habe festgestellt, dass sich viele für ein ähnliches Problem à la Aufhebungsvertrag vs. Gegenansprüche interessieren. Wie die Geschichte ausgeht, werde ich daher kurz erleutern. Anonym natürlich und allgemein formuliert. Gruß an alle.

Geändert von indy-van-dyke (15.02.2007 um 08:34 Uhr).
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Alt 15.02.2007, 15:05
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AW: Aufhebungsvertrag vs. Mietrückzahlung

Ist zulässigerweise ein Kündigungsverzicht vereinbart worden - der Lauf der Frist beginnt mit Unterezeichnung der Mietvertrages, kommt eine ordentliche Kündigung zunächst nicht in Betracht.

Ist eine bestimmte Wohnfläche im MV vereinbart, gilt eine Differenz nach unten so erheblich, daß der Mieter ojne weiteres als in seinem Mietbegrauch als beeinträchtigt anzusehen ist.

Der Mieter ist entsprechend zur Minderung berechtigt. Ebenso kann er die Rückzahlung der zuviel gezahlten Miete verlangen, BGH ZR VIII 192/03.´

Eine mögliche Minderung und Schadensersatzforderung des Mieters kann sicher als Verhandlungsmasse zur Erlan-
gung eines Aufhebungsvertrages eingebracht werden.
Deswegen würde wohl der V umso eher bereit sein, sich auf einen Aufhebungsvertrag einzulassen, je länger das Mietverhältnis schon besteht.
Denn umso höher wäre der Schadensersatz, den er wegen überhöhter Mietzahlungen zurückzuzahlen hätte.

Ansonsten sind vorzeitige Vertragsbeendigung und Minderung wegen eines Mangels getrennt zu betrachten.

Gruß
Kamphausen
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