Dies ist eine Diskussion zu Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung innerhalb des Forums Mietrecht
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| In einem Mehrfamilien Wohnhaus wurde kürzlich ein Aushang angebracht,ich zietiere ihn mal: Sehr geehrte Damen und Herren, namens und im Auftrage der Eigentümer haben wir sie hiermit aufzufordern folgende Sachmängel zu beheben: - Entfernen des sich auf den Dachboden befindlichen Sperrmülls und Gerümpels Wir setzen ihnen hiermit eine Frist zur Entsorgung / Beseitung der aufgeführten Punkte bis zum 30.4.2009 Nach erfolglosen Ablauf dieser Frist lehnen wir eine weiter Abarbeitung durch Sie ab und beauftragen im Rahmen eines Regressvorganges ein Unternehmen. Die Kosten hierfür werden auf alle Mieter umgelegt. Wir hoffen, dass es hierzu nicht kommen muss -------------- Ist das ganze Fristgerecht? In 14 tagen bekommt man keine Spermüll Entsorgung der Gemeinde/Stadt Desweiter sind die Keller Feucht so das man da keine Sachen Lagern kann.Wohin sonst? Die Dachboden wird schon seit mindst. 10 Jahren so genutz und nie hat es jemand gestört da jetzt ein Eigentümer Wechsel stattfand wird es bemängelt. Was ist wenn Mieter A seine Sachen rausräumt und Mieter B nicht dann muss Mieter A doch nicht für die entsorgung aufkommen? Was ist "Sperrmüll und Gerümpel" ?Zählt eine Couch zu Sperrmüll? Was ist mit den Sachen die von Mietern da stehen die schon seit minds. 5 Jahren nicht mehr dort wohnen? Ich weiß ist alles ein bisschen viel aber nunja :-) Danke schon mal in vorraus für die Antworten. Gruß Chris |
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| AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung Kasus Knacktus: Ist der Dachboden mitgemietet oder wird er "wild" zum Lagern benutzt? Und natürlich muss jeder seinen eigenen Lagerbestand wegräumen und sich um die Entsorgung kümmern. Steht da altes Zeug herum ist das ein Problem des Vermieters bzw. der damaligen Mieter.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung Guten Morgen, Da ich im Mietvertrag nichts finden kann wird er "Wild" verwendet. Schließe ich daraus das der ganze Dachboden geräumt werden muss oder das er nur aufgeräumt werden muss ? Danke für die super schnelle Antwort ! Gruß Chris |
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| AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung Jeder Mieter sollte seine dort gelagerten Gegenstände beseitigen. Er könnte sich ja im Vorfeld mit dem Vermieter darauf einigen, einzelne Möbel dort stehen zu lassen. Ich glaube, dem Vermieter geht es darum, dass sich dort keine Müllhalde bilden soll.
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| AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung Eine Umlage auf alle Mieter geht nicht. Nur auf die betroffenen. Lies hier: http://www.vnr.de/b2c/hobby_freizeit...agen+muss.html |
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| AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung Zitat:
Sperrmülltermine gibt es i.d.R. nach 2-3 Wochen. Will man die Sachen eh nicht mehr, wen stört es dann wenn sie draußen ein paar Tage liegen und nass werden? |
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| AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung Zitat:
Besser hier (leider auch nur eine Kurzversion): http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/290sperr.htm |
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| AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung Guten Morgen, Mieter A hat gerade mit dem Vermieter V Telefoniert, V hat zwar einsicht gezeigt für eine frist verlängerung bis zum zeitpunkt der sperrmüllentsorgung hatte aber kein verständniss dafür das der Keller Feucht ist wo man die sachen sonst lagern hätte können. V ist auch fest entschlossen allen Mieter die Kosten aufzulegen wenn der Dachboden nicht geräumt wird. Links habe ich noch nicht angeguckt werde ich aber sofort tuen vielleicht kann Mieter A ein Schriftstück aufsetzen um V ein wenig zur "besinnung" zu bringen =) Besten Dank erst mal für die vielen antworten. Gruß Chris |
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| AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung Zitat:
Warum soll der Vermieter denn "zur Besinnung" gebracht werden? Wo doch die Mieter unerlaubt Sperrmüll auf dem Dachboden lagern. Vielleicht bemühen sich diejenigen Mieter, die dort ihren Sperrmüll gelagert haben, mal um ihre Sinne. |
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