Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Dies ist eine Diskussion zu Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 07:19
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Guten Morgen,

In einem Mehrfamilien Wohnhaus wurde kürzlich ein Aushang angebracht,ich zietiere ihn mal:

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und im Auftrage der Eigentümer haben wir sie hiermit aufzufordern folgende Sachmängel zu beheben:

- Entfernen des sich auf den Dachboden befindlichen Sperrmülls und Gerümpels

Wir setzen ihnen hiermit eine
Frist zur Entsorgung / Beseitung der aufgeführten Punkte bis zum 30.4.2009


Nach erfolglosen Ablauf dieser Frist lehnen wir eine weiter Abarbeitung durch Sie ab und beauftragen im Rahmen eines Regressvorganges ein Unternehmen. Die Kosten hierfür werden auf alle Mieter umgelegt. Wir hoffen, dass es hierzu nicht kommen muss

--------------

Ist das ganze Fristgerecht? In 14 tagen bekommt man keine Spermüll Entsorgung der Gemeinde/Stadt

Desweiter sind die Keller Feucht so das man da keine Sachen Lagern kann.Wohin sonst?

Die Dachboden wird schon seit mindst. 10 Jahren so genutz und nie hat es jemand gestört da jetzt ein Eigentümer Wechsel stattfand wird es bemängelt.

Was ist wenn Mieter A seine Sachen rausräumt und Mieter B nicht dann muss Mieter A doch nicht für die entsorgung aufkommen?

Was ist "Sperrmüll und Gerümpel" ?Zählt eine Couch zu Sperrmüll? Was ist mit den Sachen die von Mietern da stehen die schon seit minds. 5 Jahren nicht mehr dort wohnen?

Ich weiß ist alles ein bisschen viel aber nunja :-)
Danke schon mal in vorraus für die Antworten.

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 07:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Kasus Knacktus:

Ist der Dachboden mitgemietet oder wird er "wild" zum Lagern benutzt?

Und natürlich muss jeder seinen eigenen Lagerbestand wegräumen und sich um die Entsorgung kümmern. Steht da altes Zeug herum ist das ein Problem des Vermieters bzw. der damaligen Mieter.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 07:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Guten Morgen,

Da ich im Mietvertrag nichts finden kann wird er "Wild" verwendet.

Schließe ich daraus das der ganze Dachboden geräumt werden muss oder das
er nur aufgeräumt werden muss ?

Danke für die super schnelle Antwort !

Gruß

Chris
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 08:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Jeder Mieter sollte seine dort gelagerten Gegenstände beseitigen. Er könnte sich ja im Vorfeld mit dem Vermieter darauf einigen, einzelne Möbel dort stehen zu lassen.

Ich glaube, dem Vermieter geht es darum, dass sich dort keine Müllhalde bilden soll.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 13:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Eine Umlage auf alle Mieter geht nicht. Nur auf die betroffenen. Lies hier:
http://www.vnr.de/b2c/hobby_freizeit...agen+muss.html
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 13:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Zitat:
Zitat von ChrisR

Schließe ich daraus das der ganze Dachboden geräumt werden muss oder das
er nur aufgeräumt werden muss ?
Ja, das ist richtig geschlossen. Ist der Dachboden nicht mit gemietet, darf dort auch nichts gelagert werden. Auch eine Couch sollte man dort nicht lagern. Erlaubt ein Vermieter das, so kommt schnell vieles andere dazu. Wie man sieht.

Sperrmülltermine gibt es i.d.R. nach 2-3 Wochen. Will man die Sachen eh nicht mehr, wen stört es dann wenn sie draußen ein paar Tage liegen und nass werden?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 01:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Zitat:
Zitat von schielu
Eine Umlage auf alle Mieter geht nicht. Nur auf die betroffenen. Lies hier:
http://www.vnr.de/b2c/hobby_freizei...ragen+muss.html
In dem Link dürfte das unzureichend dargestellt werden.
Besser hier (leider auch nur eine Kurzversion):
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/290sperr.htm
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 09:09
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChrisR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Guten Morgen,

Mieter A hat gerade mit dem Vermieter V Telefoniert,
V hat zwar einsicht gezeigt für eine frist verlängerung bis zum zeitpunkt
der sperrmüllentsorgung hatte aber kein verständniss dafür das der Keller Feucht ist
wo man die sachen sonst lagern hätte können.
V ist auch fest entschlossen allen Mieter die Kosten aufzulegen wenn der Dachboden nicht geräumt wird.

Links habe ich noch nicht angeguckt werde ich aber sofort tuen vielleicht kann Mieter A
ein Schriftstück aufsetzen um V ein wenig zur "besinnung" zu bringen =)

Besten Dank erst mal für die vielen antworten.

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 13:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Aufforderung zur Entsorgung / Beseitigung

Zitat:
Zitat von ChrisR
Links habe ich noch nicht angeguckt werde ich aber sofort tuen vielleicht kann Mieter A
ein Schriftstück aufsetzen um V ein wenig zur "besinnung" zu bringen =)

Warum soll der Vermieter denn "zur Besinnung" gebracht werden?
Wo doch die Mieter unerlaubt Sperrmüll auf dem Dachboden lagern.
Vielleicht bemühen sich diejenigen Mieter, die dort ihren Sperrmüll gelagert haben, mal um ihre Sinne.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Entsorgung des Brandschuttes Mietrecht 19.11.2009 21:19
Einwilligung der Grundstücksbetretung bei Entsorgung und Dämmmaßnahme Nachbarrecht 13.11.2008 13:17
Aufforderung zur Beseitigung einer vor 30 Jahren gelegten Leitung für Quellwasser Bürgerliches Recht allgemein 18.07.2007 13:14
Netzwerke für die umweltgerechte Entsorgung von Elektronikschrott Nachrichten: Wissenschaft 27.03.2007 11:00
Entsorgung von Baumschnitt Nachbarrecht 08.07.2006 20:03





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN