Dies ist eine Diskussion zu Arglistige Täuschung?? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieter (A) unterschreibt einen Mietvertrag bei Vermieter (B) als die Wohung noch saniert wurde. B verschwieg bei Unterzeichnung des vertrages dass das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer (für drei wasseranschlüsse)aufbereitet wird und in der küche ein unterbauboiler installiert wird. wenn man im bad das waschbecken aufdreht, gleichzeitig die wanne einlässt kommt in der dusche kein wasser mehr an. im haushalt leben 2 erwachsene und 3 kinder. was kann man tun? ausserordentliches kündigungsrecht? behebung des mangels? klage? danke schonmal gruss sly |
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| AW: Arglistige Täuschung?? Zitat:
Der Vermieter muss das nicht erwähnen. Aber er muss dafür sorgen, dass rund um die Uhr warmes Wasser, dass wärmer ist als die Körpertemperatur ausreichend zur Verfügung steht. Es muss reichen, dass man beim Baden oder Duschen das Wasser eine angenehme Temperatur hat. Wird das nicht erreicht, dann darf die Miete gemindert werden. Aber um die Miete zu mindern, muss man vorher den Mangel schriftlich (via Einschreiben, wegen der Beweisbarkeit) dem Vermieter anzeigen und ihm dabei eine realistische Frist setzen. Ist die Frist abgelaufen, es hat sich noch nichts geändert, aber die Handwerker sind am werkeln, dann sollte man keine Miete mindern. Aber wenn sich auch bei Ablauf der Frist nichts tut, dann die Miete angemessen mindern. Übrigens ist auch die Zeit vorgegeben, wann das laufende Wasser warm werde muss. Das Wasser muss nach 5 Minute oder nach dem durchlaufen von 5 Liter Wasser mindestens 40 Grad erreicht haben. |
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| AW: Arglistige Täuschung?? Tourix, dein Beitrag geht irgendwie am Thema vorbei. Der TE bemängelt nicht die Temperatur, sondern dass -vermutlich aufgrund fehlenden Drucks- an einer Entnahmestelle kein Wasser mehr ankommt.
__________________ Nur laut gedacht... |
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