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Arglistige Täuschung??

Dies ist eine Diskussion zu Arglistige Täuschung?? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 11:26
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Exclamation Arglistige Täuschung??

hallo gemeinde,

Mieter (A) unterschreibt einen Mietvertrag bei Vermieter (B) als die Wohung noch saniert wurde. B verschwieg bei Unterzeichnung des vertrages dass das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer (für drei wasseranschlüsse)aufbereitet wird und in der küche ein unterbauboiler installiert wird. wenn man im bad das waschbecken aufdreht, gleichzeitig die wanne einlässt kommt in der dusche kein wasser mehr an. im haushalt leben 2 erwachsene und 3 kinder.
was kann man tun?

ausserordentliches kündigungsrecht?

behebung des mangels?

klage?

danke schonmal

gruss sly
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 13:54
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AW: Arglistige Täuschung??

Zitat:
Zitat von sly30
B verschwieg bei Unterzeichnung des vertrages dass das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer (für drei wasseranschlüsse)aufbereitet wird und in der küche ein unterbauboiler installiert wird. wenn man im bad das waschbecken aufdreht, gleichzeitig die wanne einlässt kommt in der dusche kein wasser mehr an.
"Verschweigen" ist hier nicht.
Der Vermieter muss das nicht erwähnen.
Aber er muss dafür sorgen, dass rund um die Uhr warmes Wasser,
dass wärmer ist als die Körpertemperatur ausreichend zur Verfügung steht.
Es muss reichen, dass man beim Baden oder Duschen das Wasser eine
angenehme Temperatur hat.
Wird das nicht erreicht, dann darf die Miete gemindert werden.

Aber um die Miete zu mindern, muss man vorher den Mangel schriftlich
(via Einschreiben, wegen der Beweisbarkeit) dem Vermieter anzeigen
und ihm dabei eine realistische Frist setzen.
Ist die Frist abgelaufen, es hat sich noch nichts geändert, aber die Handwerker
sind am werkeln, dann sollte man keine Miete mindern.
Aber wenn sich auch bei Ablauf der Frist nichts tut, dann die Miete angemessen
mindern.

Übrigens ist auch die Zeit vorgegeben, wann das laufende Wasser warm werde
muss.
Das Wasser muss nach 5 Minute oder nach dem durchlaufen von 5 Liter Wasser
mindestens 40 Grad erreicht haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 19:12
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AW: Arglistige Täuschung??

Tourix, dein Beitrag geht irgendwie am Thema vorbei.

Der TE bemängelt nicht die Temperatur, sondern dass -vermutlich aufgrund fehlenden Drucks- an einer Entnahmestelle kein Wasser mehr ankommt.
__________________
Nur laut gedacht...
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 19:30
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AW: Arglistige Täuschung??

Wieso ?
Es muss ausreichendes warmes Wasser zur Verfügung stehen.
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