Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Dies ist eine Diskussion zu Antwortfrist auf Vermieterschreiben innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 20:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Hallo liebe User,

gibt es eine gesetzliche festgelegte Frist, in der man Zeit hat auf Anschreiben voom Vermieter zu reagieren? Es wurde hier nur eine Reaktionsfrist von 2 Werktagen engeräumt.
Dankefür die Antwort.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 20:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.675
98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Kommt auf die verlange Antwort an.
Angebote können befristet sein.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 21:00
772 772 ist gerade online
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.213
100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4213 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Vorbemerkung: Eine solch allgemeine Frage kann nur ganz allgemein beantwortet werden. Auf eine konkretere Beschreibung eines fiktiven Falles könnte evtl. detaillierter eingegangen werden.

Die Fristsetzung wird eher "übliche Praxis" sein als gesetzlich festgelegt, mit einigen Ausnahmen (z.B. Mieterhöhung).

Eine wesentliche Eigenschaft einer solchen Frist ist, dass sie angemessen sein muss. 2 Tage könnten nur für Banalitäten ausreichend sein, und selbst da habe ich Zweifel (Urlaub, auswärtige Beschäftigung, dringende Termine...). Wenn Beratungsbedarf bei einem Anwalt bestünde, wären eher 2 Wochen (min.) angemessen!

Andererseits kann kein VM etwas in Gang setzen oder festlegen - und vor allem keine Zustimmung postulieren! - nur weil in der vorgegebenen Zeit keine Antwort eingegangen ist.

Im Zweifelsfall wäre es wohl gut, wenn der Mieter schriftlich einen alternativen Terminvorschlag macht, der eben angemessen wäre.

Und sich dann auch daran hält!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 21:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Es handelt sich um eine Reaktion auf eine verjährte Mietkautionsforderung und der damit von Vermieterseite unmöglich gemachten Ein- und auszug zweier WG-Mitglieder.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 21:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.675
98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Zitat:
Es handelt sich um eine Reaktion auf eine verjährte Mietkautionsforderung und der damit von Vermieterseite unmöglich gemachten Ein- und auszug zweier WG-Mitglieder.
Bringt mich nicht weiter.
Soll zu irgendwas die Zustimmung erklärt werden ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 21:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Antwortfrist auf Vermieterschreiben

ratespielchen...? komm mal mit nem verständlichen sachverhalt rum.

was wollen die fiktiven mieterinnen? was will die vermieterin?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 21:42
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Befri hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Fiktiver Sachverhalt ist folgender: Ein Vermieter sperrt sich gegen den Ein- und Auszug neuer WG-Mitglieder, da er über eine Änderung des Mietvertrages erneut eine Kaution einfordern möchte.
Da aber in den jeweiligen Vertragsanhängen zu Ein-und Auszügen ausdrücklich vermerkt ist, dass neue Mieter die Pflichten voriger Mieter übernehmen und der alte Betrag weiterhin unverändert bestehen bleibt, will keiner eine Kautionsleistung hinterlegen.
Diese ist aber bis jetzt immer in Verbindung mit dem Ein und Auszug alter bzw. neuer Mieter verbunden worden.
Im Moment wohnt ein neuer Mieter in der Wohung, obwohl er nicht in den Mietvertrag gelassen wird, solang keine Kaution gezahlt wird (für die ganze Wohung-->4 Hauptmieter)
Nun wurde mitgeteilt, dass generell keine Zustimmung mehr zu Mieterwechseln erfolgen wird, was auch für den letzten eingezogenen Mieter Gültigkeit hat und dieser somit nicht rechtmässiger Mieter ist. Das ganze läuft schon seit einigen Monaten. Nun sollen die Mieter innerhalb 2er Werktage auf den Sachverhalt reagieren. Die Mieter haben bereits einen alternativen Termin vorgeschlagen (10 Tage)

Geändert von Befri (31.01.2012 um 22:11 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 22:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.675
98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2675 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Der Vermieter kann für die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Genehmigung( da es schon eine Vorgeschichte gibt) eine Frist nach eigener Wahl setzen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 22:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Antwortfrist auf Vermieterschreiben

Zitat:
Zitat von spezi-3
Der Vermieter kann für die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Genehmigung( da es schon eine Vorgeschichte gibt) eine Frist nach eigener Wahl setzen.
seh ich auch so.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN