Dies ist eine Diskussion zu Anteilige Reperaturkosten in Nebenkostenabrechnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Anteilige Reperaturkosten in Nebenkostenabrechnung Was wäre wenn... In einem 3 Parteienhaus wohnen Familie S., Familie R. und Familie B. Familie S. wohnt oben links, Familie R. wohnt oben rechts und Familie B. wohnt unten über beide Seiten verteilt. Im Sommer war eine Abflussrohrverstopfung im Haus festzustellen, die auf Nachforschungen einer Firma durch Feuchttücher verursacht wurde. Diese wurden angeblich in der Toilette hinuntergespült und müsse von einer der beiden oberen Wohnungen verursacht worden sein. Familie S. hat noch nie Feuchttücher benutzt und hat dem Vermieter auch mitgeteilt, dass er das doch bitte gründlich nachforschen lassen soll. Dieses wurde vom Vermieter verneint, da dadurch zu hohe Kosten entstehen würden. Familie R. hat zu diesem Zeitpunkt erst gut 4 Monate dort gewohnt. Also müsste es doch eigentlich auf der Hand liegen, wer diesen Schaden verursacht hat, da vorher keine Probleme dieser Art entstanden waren. Nun kommt die Nebenkostenabrechnung. In dieser werden die gesamten Betriebskosten aufgeführt. Unter der Summe der Betriebskosten findet sich die Spalte "Reparaturanteil Verstopfung Abflussrohr" bei allen drei Mietparteien zu gleichem Eurosatz aufgeführt. Wäre das so rechtens was der Vermieter da gemacht hat? LG |
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| AW: Anteilige Reperaturkosten in Nebenkostenabrechnung Diese Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden, da es sich um eine Instandsetzung/Reparatur handelt. Der NKA ist zu widersprechen und der geforderte Betrag in Abzug zu bringen. Der Vermieter könnte lediglich bei genauer Feststellung wer diesen Schaden verursacht hat, dem schuldigen Mieter die Kostenrechnung überreichen. Der darf dann, wenn er hat, diese Rechnung bei seiner Privathaftpflicht einreichen. |
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