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Anteilige Miete Todesmonat

Dies ist eine Diskussion zu Anteilige Miete Todesmonat innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 18:25
Boardneuling
 
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Red face Anteilige Miete Todesmonat

Guten Abend!
Wenn ein Vermieter stirbt, die Miete aber nach seinem Tod einem anderen als dessen Erben zusteht,
ist dann geregelt, wem der Mietzins des Todesmonats zusteht?
Gibt es da Quoten (z.B. 11/30stel bei Tod am 11. des Monats in die Erbmasse, der Rest dem Dritten)
oder Grenzen (z.B. bei Tod bis zum 15. dem Dritten danach der Erbmasse)?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Frohe Weihnacht,
M.M.
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Alt 26.12.2011, 18:59
V.I.P.
 
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AW: Anteilige Miete Todesmonat

Interessante Frage. Ich würde vermuten (aber das ist wirklich nur eine Vermutung), daß die Miete solange ins Erbe zu bezahlen ist, bis das Haus einen neuen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer hat. Denn solange dies nicht geschehen ist, gehört das Haus ja "den Erben" gemeinsam.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 19:35
772 772 ist gerade online
V.I.P.
 
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AW: Anteilige Miete Todesmonat

Die Miete ist am Anfang des Monats fällig. Daher gehört sie mMn "auf das Konto des noch lebenden Vermieters" und wird von da aus entsprechend vererbt. Dasselbe gilt meiner laienhaften Meinung nach für Mietrückstände, die als offene Forderungen des Vermieters vererbt werden.
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