Dies ist eine Diskussion zu Anstrich zahlen (wegen Rauchen) trotz keiner bestehenden vertraglichen Verpflichtung? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ich habe da mal eine Frage. Mal angenommen in einem Mietvertrag wurde die Verpflichtung des Mieters, nach Auszug aus der Wohnung eine sachgemäßen Anstrich der Wohnung zu bezahlen, durchgestrichen, da die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war. Der Mieter hat während seiner 5 jährigen Wohndauer in dieser Wohnung geraucht und die Wände sind vergilbt. Nach dem Auszug bekommt der Mieter nun trotzdem eine Rechnung über die Kosten eines Anstriches. Kann der Vermieter, trotz der im Vertrag durchgestrichenen Klausel, die Kosten für den Anstrich einfordern aufgrund der Nikotinvergilbung der Wohnung, oder ist der Mieter nicht verpflichtet diesen Anstrich zu bezahlen. Und gibt es eine gesetzliche Frist in der der Mieter dazu verpflichtet ist, seine Wohnung nach einer bestimmten Anzahl Wohnjahre zu renovieren, die die durchgestrichene Vertragsklausel wieder wirksam werden lassen kann oder den Mieter wieder in die Pflicht nimmt, die angefallenen Anstrichkosten doch noch zu tragen? Wer würde vor Gericht Recht bekommen, wenn der Mieter Einspruch gegen die Zahlungsforderung erhebt? Gruß Michael |
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| AW: Anstrich zahlen (wegen Rauchen) trotz keiner bestehenden vertraglichen Verpflichtung? Hallo, erst kürzlich habe ich im Fernsehen einen Betrag darüber gesehen, daß bei Renvierungen angegebene Mindestzeiten, unzulässig sind, nach dem Motto: der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt regelmäßig bei Bedarf, fachgerecht zu renovieren, mind. aber alle 5 Jahre bei Wohnräumen und alle 2 Jahre bie Küche/Bad. Es darf der Vermieter nicht dazu gezwungen sein, zu renovieren, wo es kein Renovierungsbedarf besteht. Das paßt aber nicht ganz zur gestellten Frage, soll nur besagen, daß die Wohnzeit von 5 Jahren nun nicht automatisch den Renovierungsbedarf begründet. Meiner Meinung nach, ist Wohnraum, der unrenoviert übernommen wurde, auch unrenoviert wieder zu übergeben. Die Renovierung hast ja der Mieter bei Einzug geleistet, wenn er denn der Meinung war, daß es nötig ist. In dem Fall besteht also kein Anlaß zu der Vermutung, daß das Objekt, nach 5 Jahren in einem schlechteren Zustand ist, als zu Beginn des Vertrages. Der Vermieter muß ja auch nicht renovieren, sondern könnte dies den Nachmietern überlassen, ob sie die vergilbten Tapeten überstreichen, oder vielleicht sogar ganz erneuern wollen. Ich denke, die Forderung der Anstrichkosten sind unberechtigt. Aber ... alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr Gruß Huutsch |
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| AW: Anstrich zahlen (wegen Rauchen) trotz keiner bestehenden vertraglichen Verpflichtung? Das "Problem" ist ja das die Wohnung zwar unrenoviert aber in gutem Zustand war, d.h. bis auf ein paar Flecken an den Wänden und der etwas stärker verschmutzte Waschbeckenbereich war die Wohnung ok. Nach dem Auszug war aber eine Renovierung auf jeden Fall notwendig. Die Frage ist, ob trotz Vertrag nun doch eine Renovierung bezahlt werden muss? Michael |
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