Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Rückzahlung einer unzulässigen Mieterhöhung trotz vertraglicher Vereinbarung? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Anspruch auf Rückzahlung einer unzulässigen Mieterhöhung trotz vertraglicher Vereinbarung? angenommen zwischen V und M besteht ein Mietverhältnis über eine Wohnung. Als Miete ist ein Fixbetrag vereinbart, d. h. Nebenkosten sind bereits in der Miete enthalten. Nun verlangt V nach 11 Monaten eine sofortige Mieterhöhung um 20% (mit zusätzlichem Formfehler, da die Unterrichtung über die Mieterhöhung nur mündlich vorgetragen wird und nicht ausreichend begründet ist). M lässt sich dennoch darauf ein. Beide vereinbaren einen Vertrag, nachdem die Miete ab dem nächsten Monat um 20% höher ausfällt. Sonstige Änderungen am Mietvertrag werden nicht vereinbart. Frage: Kann M nach 1 Jahr die bereits gezahlte höhere Miete von V zurückverlangen und wenn ja für wieviele Monate (komplett, weil die Mieterhöhung einen Formfehler aufwies und vor Ablauf eines Jahres gefordert wurde? Für 3 Monate, weil die Erhöhung so lange vorher angekündigt werden muss? Oder gar nicht, weil eine neue schriftliche Vereinbarung getroffen wurde?) |
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| AW: Anspruch auf Rückzahlung einer unzulässigen Mieterhöhung trotz vertraglicher Vereinbarung? Ich würde sagen gar nicht, da eine schriftliche Vereinbarung (scheinbar ja ein nZusatz zum Mietvertrag) vorliegt. |
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| AW: Anspruch auf Rückzahlung einer unzulässigen Mieterhöhung trotz vertraglicher Vereinbarung? Hier wurde m.E. unzweideutig eine individuelle Vereinbarung getroffen, die Bestand hat!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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