Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Mietrückzahlung bei doppelter Mieteinnahme innerhalb des Forums Mietrecht
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| Anspruch auf Mietrückzahlung bei doppelter Mieteinnahme ich befinde mich in folgendem Sachverhalt: Vor einem halben Jahr habe ich eine Wohnung angemietet und 15 Tage nach Vertragsabschluss aus persönlichen Gründen wieder gekündigt. Die erste Miete war bereits bezahlt. Zur Mitte des ersten Monats habe ich einen Nachmieter gestellt. Mir steht also eine Mietrückzahlung von einer halben Monatsmiete zu. Der Vermieter ist auch einsichtig, zahlt jedoch nicht. Ich habe mehrmals telefonisch nachgefragt und mir wurde immer wieder ein kurz darauf folgender Zahlungstermin genannt, welcher nicht eingehalten wurde. Gibt es für solche Fälle gesetzliche Regelungen mit Fristen oder ähnlichem? Lohnt es sich hier einen Anwalt einzuschalten. Wer trägt die Kosten? Vielen Dank schon mal im Voraus! |
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