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Angenommen: Vermieter würde Beteiligung an Modernisierung v Mieter für Auszug fordern

Dies ist eine Diskussion zu Angenommen: Vermieter würde Beteiligung an Modernisierung v Mieter für Auszug fordern innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 20:37
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Angenommen: Vermieter würde Beteiligung an Modernisierung v Mieter für Auszug fordern

Fallbeispiel:
Ein Mieter hat gekündig, wünscht, vor Ablauf der Frist aus dem Vertrag zu kommen. Hier willigt der Vermieter ein. Könnte dieser nun folgende Voraussetzungen vom Mieter fordern:

1) Zahlung von Geld für Schönheitsreparaturen vom Mieter (anteilig würde Vermieter einen Teil tragen. (Dabei: Die Schönheitsklausel wäre - in diesem Fall - unwirksam für den Mieter laut Mietvertrag)
2) Mieter müsste einen Nachmieter stellen (dabei lehnt der Vermieter auch Nachmieter ab, dieser Fall wäre bereits zwei Mal eingetroffen). Der Vermieter würde desweiteren voraussetzen, dass ein Vertrag mit einem neuen - ihm passenden - Mieter zum 1. Mai vorläge.
3) Der Vermieter würde planen, die Wohnung zu modernisieren. Dies sollte in diesem Fall nach Auszug des Mieter umgehend beginnen, wobei der Mieter in dieser Zeit noch Miete zu zahlen hätte. Termine zur Modernisierung wären bereits vereinbart.


Schlösse man nun einen Vertrag, in dem die vorliegenden Aspekte aufgenommen wären, hinzu jedoch die Formulierung aufnehmen würde: "Die Wohnung gilt mit Abschluss der vorliegenden Vereinbarung als ordnungsgemäß und in vertragsgemäßem Zustand übernommen. Ein Übergabeprotokoll ist somit nicht notwendig. "

Wozu wären in einem solchen Fall/in einem solchen Vertrag der Mieter/Vermieter verpflichtet?
Angenommen ein solcher Vertrag entsünde unter "repressiven Methoden". Wäre er dann gültig?
Wäre der Mieter in diesem Fall (Vertrag, in dem auch steht, dass Mieter zwecks Modernisierung Zutritt zur Wohnung will) nicht benachteiligt?

Geändert von guterratist (04.04.2007 um 00:12 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 20:41
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AW: Vermieter modernisiert und will Beteiligung von mir nach Auszug

Bitte formuliere deinen Beitrag den Forenregeln entsprechend um (fiktiv)!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 20:42
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AW: Vermieter modernisiert und will Beteiligung von mir nach Auszug

geh mal auf Ändern


...keine ich form ---- regeln lesen und beachten, sodann auch antworten
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
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  #4 (permalink)  
Alt 03.04.2007, 21:15
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AW: Vermieter Mieter Geld für Aufhebungsvertrag

So? DANKE für den Hinweis!!!!!!!!!!!!!

Geändert von guterratist (03.04.2007 um 22:12 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 03:19
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AW: Angenommen: Vermieter würde Beteiligung an Modernisierung v Mieter für Auszug fordern

Zitat:
Zitat von guterratist
Fallbeispiel:
Ein Mieter hat gekündig, wünscht, vor Ablauf der Frist aus dem Vertrag zu kommen. Hier willigt der Vermieter ein.
Demnach liegt bereits ein Aufhebungsvertrag vor. Eine Rechtsgrundlage für weitere Ansprüche wäre dann nicht ersichtlich.
Zitat:
Zitat von guterratist
Könnte dieser nun folgende Voraussetzungen vom Mieter fordern:
1) Zahlung von Geld für Schönheitsreparaturen vom Mieter (anteilig würde Vermieter einen Teil tragen. (Dabei: Die Schönheitsklausel wäre - in diesem Fall - unwirksam für den Mieter laut Mietvertrag)
2) Mieter müsste einen Nachmieter stellen (dabei lehnt der Vermieter auch Nachmieter ab, dieser Fall wäre bereits zwei Mal eingetroffen). Der Vermieter würde desweiteren voraussetzen, dass ein Vertrag mit einem neuen - ihm passenden - Mieter zum 1. Mai vorläge.
3) Der Vermieter würde planen, die Wohnung zu modernisieren. Dies sollte in diesem Fall nach Auszug des Mieter umgehend beginnen, wobei der Mieter in dieser Zeit noch Miete zu zahlen hätte. Termine zur Modernisierung wären bereits vereinbart.
Soll ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden, können alle erdenkliche Regelungen getroffen werden. Eine Grenze ist da erreicht, wo der Bereich der §§ 134, 138 relevant würde.


Zitat:
Zitat von guterratist
Schlösse man nun einen Vertrag, in dem die vorliegenden Aspekte aufgenommen wären, hinzu jedoch die Formulierung aufnehmen würde: "Die Wohnung gilt mit Abschluss der vorliegenden Vereinbarung als ordnungsgemäß und in vertragsgemäßem Zustand übernommen. Ein Übergabeprotokoll ist somit nicht notwendig. "
Der Mieter sollte prüfen, ob die vorzeitige Vertragsbeendigung unter diesen Umständen wirtschaftlich tragbar ist
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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