Dies ist eine Diskussion zu Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! innerhalb des Forums Mietrecht
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| Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! A wohnt in einem Haus, in dem sie von einem psychisch kranken Mieter B mehrfach belästigt, verleumdet und sogar bedroht wurde. Für die Bedrohung fehlen Zeugen. Die Verleumdung lässt sich nachweisen. A hält 7 Kleinnager, die gut gepflegt werden und keinerlei Geruchsbelästigung ausüben. Der Vermieter hat die vorige Wohnung von A vor ihrem Einzug besichtigt und ihr erst dann einen Mietvertrag ausgestellt, als er sich davon überzeugt hat, dass die Tiere gut gehalten werden und die Wohnung in einem ordentlichen Zustand ist. A brauchte noch nicht einmal eine Kaution zu zahlen. Als A für einige Tage im Urlaub war, hat B den Vermieter und das Ordnungsamt angerufen und behauptet, A würde in ihrer Wohnung 30-40 Meerschweinchen halten. Im Treppenhaus würden sich starke unangenehme Gerüche breitmachen, die aus der Wohnung von A nach draußen dringen. Der Vermieter schickte seine Tochter und ihren Freund zwecks Überprüfung vorbei, die jedoch keinerlei Geruchsbelästigung festellen konnten. Die zwei waren kurz darauf in der Wohnung von A und stellten ebenfalls keine Geruchsbelästigung fest. A hat ein Schreiben vom Ordnungsamt, in dem das Ereignis vom zuständigen Sachbearbeiter schriftlich wiedergegeben wird. A hat darüberhinaus schon einige Besucher in ihrer Wohnung gehabt, die ebenfalls bezeugen können und werden, dass die Tiere keinen üblen Geruch verbreiten. In Gegenwart der Tochter des Vermieters, die zweimal versucht hat, mit B ein Gespräch zu führen, wurde B jedesmal sehr ausfallend. So hat er gedroht, er würde A in eine Hütte sperren. Der Vermieter hat damals A selber zu einer Strafanzeige gegen B geraten. Der Mieter B ist jetzt ausgezogen. Nach ihm sind jedoch neue Mieter eingezogen, die sehr häufig brüllen und lärmen, besonders nachts. Zuerst haben die Mieter beinahe täglich zwei Monate lang mit Elektromaschinen gebohrt, gehämmert und gesägt, was sich an manchen Tagen über mehrere Stunden am Stück vollzog. Der krasseste Fall war das Sägen mit elektrischer Kreissäge direkt auf dem Balkon über der Wohnung von A in der Mittagsruhe. Dabei wurde weder die Mittagsruhe eingehalten, noch waren die neuen Mieter bereit, sich in irgendeiner Weise mit A zu arrangieren. So hat A z.B. den Vorschlag gemacht, die Arbeiten dann durchzuführen, wenn A weg wäre, was häufig der Fall ist. Angeblich waren die 2 Monate langen Arbeiten nötig, um die Einbauküche einzubauen. A hat deshalb sogar zweimal ihre Hilfe angeboten, damit der Lärm endlich beendet wird. A hat gegen die neuen Mieter nun eine Anzeige beim Ordnungsamt wegen Ruhestörung erstattet. Der Vermieter hat gestern in einem Telefonat A den Vorwurf gemacht, "A würde sich mit allen Leuten dauernd streiten und hätte auch nicht versucht, sich mit dem nachweislich kranken Mieter B zu vertragen." Dann hat er folgendes angekündigt: Wenn das Ordnungsamt nun ein Bußgeld gegen die neuen Mieter verhängt, dann wird er A Glauben schenken und den neuen Mietern kündigen. Wird das Verfahren jedoch eingestellt, dann wird er A kündigen. Wäre eine solche Kündigung rechtswirksam? Viele Grüße Petra |
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| AW: Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! Der VM hat wohl zuviel von Salomonischen Entscheidungen gelesen ?Nein, m.E. ist derlei Kündigung nicht rechtends und haltbar. Klar ist, dass A mit dem Sachbearbeiter des Ordnungsamtes Kontakt nehmen sollte um diesen von der verantwortungsvollen Aufgabe Salomons zu berichten ![]() A sollte auch dem VM mal erklären, dass letztlich "seine Wahl" der Mieterschaft die Verantwortung trägt und nicht die Streitlust von A.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! @monaco501 Bitte auch einmal bedenken. dass VM bei "seiner Wahl" der Mieterschaft hier und da die Hände gebunden sind. Mieter stellen sich oft bei der ersten Vorstellung in einem guten Licht, oder versuchen es zumindest. Nicht jeder VM ist von Berufs wegen Psychologe oder ein derartiger Menschenkenner, dass "Fehlgriffe" ausgeschlossen sind. Man guckt den Leuten nur vor den Kopf, wie man so schön sagt. Ob der Mietinteressent sich darüber hinaus während des Mietverhältnisses als Störer, Polterer oder psychisch krank erweist, kann er vorher nicht wissen. Darüber hinaus darf ein VM einen psychisch kranken Menschen nicht diskriminieren indem er ihm eine Wohnung verweiger. Dann steht da natürlich noch die Sorge um die Mitmieterschaft und lärmempfindliche Personen... Also alles nicht so einfach für einen Vermieter eines Mehrfamilienhauses. |
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| AW: Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! Missverständnis Klar muss ein VM kein Psychologe sein, da dieser eher ein Banker ist !Trotz dessen steht er letztlich dafür in der Verantwortung seiner Wahl. Derlei Fehlgriffe ins Klo, sollte er sich dennoch zurechnen lassen müssen. Der Vermieter möchte mit Reibereien nichts zu tun haben, das sein Augenmerk der Mietzins ist. Allemal ist eine So oder So Kündigung sicherlich die dümmste Entscheidung, welche keine rechtliche Substanz beinhaltet. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! Hallo, nein, ist klar, darum geht es ja auch nicht, dass dem Vermieter jetzt Vorwürfe gemacht werden sollen wegen der missglückten Mieter oder gar psychisch Kranke diskriminiert werden sollen. Aber natürlich muss auch ein Riegel vorgeschoben werden, wenn A vom psychisch Kranken angegriffen wird. Und was haltet ihr davon, dass der Vermieter jetzt plötzlich A als Querulanten hinstellt, weil A angeblich "nicht versucht hätte, sich mit dem psychisch Kranken zu "vertragen" oder besser mit ihm auszukommen?" @ Monaco: Ich habe das ehrlich gesagt nicht ganz kapiert, was du mit Salomonischen Entscheidungen meinst. Ich erinner mich da dunkel an was, kannst du's nochmal näher erläutern? A hat heute mit dem Ordnungsamt telefoniert und ihm noch von etwas anderem berichtet. Der Vermieter hat nämlich behauptet, der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt soll gesagt haben, "jetzt hätte er schon wieder einen Fall von A auf dem Tisch liegen." Angeblich soll der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt durchblicken lassen, dass er A als Querulanten ansiehst. Der Sachbearbeiter hat jedoch nie mit dem Vermieter ein Gespräch geführt!! Er wollte gerne die Telefonnummer vom Vermieter haben, um das mit ihm persönlich zu klären... Viele Grüße Petra |
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| AW: Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! @petra: Die Kündigungsdrohungen kann der VM natürlich nicht in die Tat umsetzen. Dafür müßten schon andere Sachen passieren, die auch klar nachweisbar sind. Ein Vermieter ist aber auch kein Schlichter zwischen Problemen der Mieter untereinander. Da müssen sich die Mieter schon selbst einigen, bzw. bei Verleumdungen im ersten Fall selbst gegen den Mieter klagen. Bei neu einziehenden Mieter ist es am Anfang normal, dass diese mit Bohrer und Hammer beschäftigt sind um sich einzurichten. Wenn sie beispielsweise alles selbst machen, dann kann das auch schon mal ein paar Wochen dauern. Umzüge und Einrichtungen gehen nie lautlos vonstatten. Das müssen Mitmieter dulden. Die Probleme mit dem Ordungsamt gehören nun kaum mehr hier hin, da kein Außenstehender das wahrheitsgemäß beurteilen kann. Wenn tatsächlich immer Probleme mit Mitmietern entstehen würde ich einen Auszug empfehlen und Mietwohnung ohne direkte Hausnachbarn. @monaco501 Wie kommen Sie auf die Idee dass Vermieter meist Banker sind? Privatvermieter z.B. sind sehr oft ganz normale Leute wie Du und ich. |
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| AW: Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! Hei vico, der Spruch mit dem Banker von monaco war wohl mehr ironisch gemeint. Es geht ja nicht um ein bisschen Bohren oder Hämmern, das ist klar, sondern schon weit über das normale oder übliche Maß hinaus. Zwei Monate lang mit beinahe täglichem Sägen und Bohren ist schon etwas seltsam und sehr belastend. Und ja, A schaut sich nach einer anderen Wohnung um. Die Frage war nur, ob der Vermieter A jetzt unter Druck setzen kann und inwieweit eine Kündigung gerechtfertigt ist. Aber das scheint ja klar zu sein. @ Monaco: Erklärst du trotzdem noch das mit den Salomonischen Entscheidungen? Würde mich einfach nur interessieren. So, dann vielen Dank an alle!! Viele Grüße Petra |
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| AW: Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! Diese Geschichte ist besonders bekannt und als salomonisches Urteil auch im allgemeinen Sprachgebrauch verankert. Hier zitiert nach der Einheitsübersetzung der Bibel (1_Kön 3,16-28 EU): Damals kamen zwei Frauen und traten vor den König. Die eine sagte: Bitte, Herr, ich und diese Frau wohnen im gleichen Haus, und ich habe dort in ihrem Beisein geboren. Am dritten Tag nach meiner Niederkunft gebar auch diese Frau. Wir waren beisammen; kein Fremder war bei uns im Haus, nur wir beide waren dort. Nun starb der Sohn dieser Frau während der Nacht; denn sie hatte ihn im Schlaf erdrückt. Sie stand mitten in der Nacht auf, nahm mir mein Kind weg, während deine Magd schlief, und legte es an ihre Seite. Ihr totes Kind aber legte sie an meine Seite. Als ich am Morgen aufstand, um mein Kind zu stillen, war es tot. Als ich es aber am Morgen genau ansah, war es nicht mein Kind, das ich geboren hatte. Da rief die andere Frau: Nein, mein Kind lebt, und dein Kind ist tot. Doch die erste entgegnete:Nein, dein Kind ist tot, und mein Kind lebt. :Man brachte es vor den König. So stritten sie vor dem König. Da begann der König: Diese sagt: 'Mein Kind lebt, und dein Kind ist tot!' und jene sagt: 'Nein, dein Kind ist tot, und mein Kind lebt.' Und der König fuhr fort: Holt mir ein Schwert! Nun entschied er: Schneidet das lebende Kind entzwei, und gebt eine Hälfte der einen und eine Hälfte der anderen! Doch nun bat die Mutter des lebenden Kindes den König - es regte sich nämlich in ihr die mütterliche Liebe zu ihrem Kind: Bitte, Herr, gebt ihr das lebende Kind, und tötet es nicht! Doch die andere rief: Es soll weder mir noch dir gehören. Zerteilt es! Da befahl der König: Gebt jener das lebende Kind, und tötet es nicht; denn sie ist seine Mutter. Ganz Israel hörte von dem Urteil, das der König gefällt hatte, und sie schauten mit Ehrfurcht zu ihm auf; denn sie erkannten, dass die Weisheit Gottes in ihm war, wenn er Recht sprach. So die Sage, hmmmm.... Lg. Ralf
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Angedrohte Kündigung wegen vorgeblicher Unruhestiftung! Hallo Ralf, vielen Dank, jetzt ist mir die Geschichte auch wieder eingefallen. Ja, das war eine weise Urteilsfällung. Was der Vermieter von A macht, ist aber schon das Gegenteil von weise. ;-) Entscheidet das Ordnungsamt so, dann entscheide ich auch so und spreche den neuen Mietern wegen Ruhestörung eine Kündigung aus. Entscheidet das Ordnungsamt aber anders, dann spreche ich dem Mieter A eine Kündigung aus. Salomon, wo bist du? Viele Grüße Petra |
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