Dies ist eine Diskussion zu andauernde Ruhestörung innerhalb des Forums Mietrecht
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| andauernde Ruhestörung Mieter B hat folgendes unternommen - einen Brief an die angesprochene Person geschrieben (anonym) in dem klar gemacht wurde das es so nicht geht und das er Rücksicht zu nehmen hat, sonst gibt es Konsequenzen. Polizei war auch da und selbst die Beamten fanden den Lärm extrem laut - Mieter B hat sich dann noch rausreden wollen und wurde halb aufmüpfig. Der Vermieter hat auf Wunsch von Mieter A auch mit Mieter B geredet - geholfen hat das alles nichts, eine Woche später ist es wieder laut. Mittlerweile ist der Vermieter der Meinung, dass nicht er dafür zuständig ist - sondern Mieter A. "Wenn ein Mieter mit einem anderen Mieter ein Problem hat dann soll er das auch klären - wir seien ja schließlich Männer" Außerdem nimmt der Vermieter Mieter B andauernd in Schutz und sagt dass das völlig normal sei - schließlich sei Mieter B jung und da wolle ja auch mal gefeiert werden und Mieter A sollte doch mal toleranter sein. Vorallem am Wochenende gäbe es eh keine direkte Zeit die einzuhalten ist, stimmt das? Mieter B sollte das Fenster nachts schließen (bei 20 Grad im Sommer - is klar). Vermieter sprach zudem zu Mieter B das er den ganzen Tag zuhause sei und genug Zeit hätte sich auszuruhen. Das ist doch schon eine Frechheit oder? Da Mieter B berufsbedingt jeden Tag und auch am Wochenende frühs raus muss (4-5 Uhr) frage ich nun ob das eigentlich erlaubt ist - das derjenige der sich benimmt muss Rücksicht nehmen auf den der sich nicht benimmt? Was kann Mieter B tun und wer hat am meisten Recht? Vielen Dank! Geändert von scarface0900 (02.07.2009 um 18:10 Uhr). |
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| AW: andauernde Ruhestörung Sehr geehrter Fragesteller, bitte beachten Sie die Forenregeln. Aus Gründen unerlaubter Rechtsberatung dürfen reale Einzelfälle nicht beantwortet werden! Bitte schildern Sie Ihre Frage fiktiv - dann darf und kann Mieter A geholfen werden... Danke! |
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| AW: andauernde Ruhestörung Hi... Forenregeln einhalten, sonst darf Ihnen NIEMAND Antworten. Das mit dem spucken machen sie gern diese Ausländer...soo mehr sag ich ned ...sonst komm ich gleich wieder in die Spur !! (Rumgespucke besonders bei Albanern Russen und Rumänen beliebt) Chris |
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| AW: andauernde Ruhestörung hab es jetzt geändert - hoffe das geht so. |
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| AW: andauernde Ruhestörung Mit A und B ist es ein wenig verwirrend - aber es geht... Der Mieter A (der sich gestört fühlende Mieter) kann - wenn Mieter B ( der Störer) weiterhin den Hausfrieden nachhaltig stört - beim Vermieter beantragen, dass dieser Mieter B schriftlich abmahnt. Ggf. sollte Mieter A recherchieren, ob sich noch weitere Mieter im Haus befinden, die sich gestört fühlen..., das verleiht der Anfrage beim Vermieter eventuell die nötige "Brisanz"... |
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| AW: andauernde Ruhestörung Der Vermieter sagt das es keine anderen Beschwerden gibt - ein ander mal sagte er das es aber auch schon 2 Personen gab die sich beschwert hatten. Das soll einer verstehen. Der Vermieter will ja nicht abmahnen! Man stellt sich also komplett auf die Seite des Störers. Anscheinend ist der Vermieter und der Störer eng befreundet. |
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| AW: andauernde Ruhestörung Wenn weiter nachhaltig gestört wird, kann A auch die Miete berechtigt mindern und ggf. so den Vermieter zum Handeln bewegen. Bezüglich des "Ausfalls" wird sich der Vermieter an Miter B schadlos halten... |
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| AW: andauernde Ruhestörung Hi... naja wenn das Lama mit dem Vermieter "befreundet" ist und wenig Unterstützung zu erwarten hat, wär es möglicherweise doch vernünftiger nach einer anderen Bleibe ausschau zu halten. Im übrigen glaube ich definitiv NICHT, das eine Abmahnung viel bewirken würde.... Chris |
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| AW: andauernde Ruhestörung Naja asuziehen kommt nicht in Frage, erstens mal wohn ich hier nichtmal ein Jahr und zweitens bin ich auch froh so eine Wohnung gefunden zu haben (aus gesundheitlichen Gründen) - das kann doch nicht sein dass das angeblich ok ist und ich nichts dagegen tun kann. |
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| AW: andauernde Ruhestörung Zitat:
Vermieter irrt sich! Der gestörte Mieter sollte Lärmprotokolle führen und ggfls. Zeugen mit in`s Boot nehmen. (Die Polizei sollte er immer bei der Störung rufen,) Er kann die Miete mindern und/oder, wenn der Vermieter keine Abhilfe schafft fristlos kündigen. All das aber schriftlich! |
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