Dies ist eine Diskussion zu An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? innerhalb des Forums Mietrecht
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| An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? Vielen Dank für eure Einschätzung |
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? Zitat:
Sonst sehe ich dieses so, wie die Lage auch bei den Zeitabläufen für Schönheitsreparaturen wäre. Am Tage der Übergabe fällige Schönheitsreparaturen gehen auf A über und die Zeiten laufen ab Beginn des MV mit B.
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? Die Nebenkosten wären in dieser Vereinbarung nicht separat genannt. |
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? Bei einem normalen Mieterwechsel wäre das eigentlich keine Frage. Mit Datum der Wohnungsübernahme laufen auch die Nebenkosten und sonstiges auf den Nachmieter. Aber ich sehe hier möglicherweise das Problem, zumindest fehlt der Hinweis auf den Vermieter, dass diese Übernahme rechtlich nicht haltbar ist. Denn nur der Vermieter hätte diesen Wechsel erlauben können. Wenn der Vermieter hier außen vor geblieben ist, dann hat Herr B ganz schlechte Karten. Er ist immer noch der Mieter, der dem Vermieter gegenüber haftet. Ja, mit den Vermutungen ist das so eine Sache. |
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? @Ron-Wide, A und B konnten doch mit dem Vermieter wirksam vereinbaren, dass A an Stelle von B in den mit B bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintritt (und B daraus entlassen wird). So sehe ich hier den Vorgang.
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? Wie RonWide bin ich auch der Meinung, dass die Weitervermietung einvernehmlich mit dem Vermieter erfolgt ist, was anderes wäre sowieso nicht haltbar. Die Abrechnung hat mit B zu erfolfen. (Analog zum Hausverkauf).
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? @DaHumph Klär mal auf. Was war das für eine Vereinbarung ? Zitat:
Zitat:
Oder war es anders ?
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? |
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? @schielu, änderst du jetzt deine Meinung ? Wenn nicht, mit welcher Begründung ?
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| AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? Wenn es eine diesbezügliche Vereinbarung gibt, dann verstehe ich die Eingangsfrage wohl nicht richtig. Natürlich wird doch dann die NK-Forderung nur an den erfolgen, der diese Kosten auch verursacht hat, denn der ist auch zu diesem Zeitpunkt der Vertragspartner des Vermieters. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vormieter glaubt, nur weil es keine entsprechenden Hinweise in der Vereinbarung gibt, das die NK aus dem Vorjahr vom Nachmieter übernommen werden. |
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