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An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

Dies ist eine Diskussion zu An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 17:11
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An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

Herr A hat im Jahr 2011 einen Mietvertrag von Herrn B übernommen, hat laut Vereinbarung alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages übernommen, alo kein neuer Mietvertrag. An wen ist die Nachforderung aus Nebenkosten des Jahres 2010 zu richten? Den jetzigen Mieter A oder den Mieter B, welcher die Nebenkosten tatsächlich verursacht hat.

Vielen Dank für eure Einschätzung
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 17:58
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

Zitat:
hat laut Vereinbarung alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages übernommen
Steht da auch etwas zu den evtl. Nachzahlungen ?
Sonst sehe ich dieses so, wie die Lage auch bei den Zeitabläufen für Schönheitsreparaturen wäre.
Am Tage der Übergabe fällige Schönheitsreparaturen gehen auf A über und die Zeiten laufen ab Beginn des MV mit B.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 18:05
Boardneuling
 
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

Die Nebenkosten wären in dieser Vereinbarung nicht separat genannt.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 20:01
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

Bei einem normalen Mieterwechsel wäre das eigentlich keine Frage. Mit Datum der Wohnungsübernahme laufen auch die Nebenkosten und sonstiges auf den Nachmieter.

Aber ich sehe hier möglicherweise das Problem, zumindest fehlt der Hinweis auf den Vermieter, dass diese Übernahme rechtlich nicht haltbar ist. Denn nur der Vermieter hätte diesen Wechsel erlauben können. Wenn der Vermieter hier außen vor geblieben ist, dann hat Herr B ganz schlechte Karten. Er ist immer noch der Mieter, der dem Vermieter gegenüber haftet.

Ja, mit den Vermutungen ist das so eine Sache.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 21:05
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

@Ron-Wide,
A und B konnten doch mit dem Vermieter wirksam vereinbaren, dass A an Stelle von B in den mit B bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintritt (und B daraus entlassen wird).
So sehe ich hier den Vorgang.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #6 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 11:10
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

Wie RonWide bin ich auch der Meinung, dass die Weitervermietung einvernehmlich mit dem Vermieter erfolgt ist, was anderes wäre sowieso nicht haltbar.
Die Abrechnung hat mit B zu erfolfen. (Analog zum Hausverkauf).
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #7 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 14:15
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

@DaHumph

Klär mal auf. Was war das für eine Vereinbarung ?
Zitat:
Herr A hat im Jahr 2011 einen Mietvertrag von Herrn B übernommen, hat laut Vereinbarung alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages übernommen, alo kein neuer Mietvertrag.
Trift meine Vermutung :
Zitat:
A und B vereinbaren mit dem Vermieter, dass A an Stelle von B in den mit B bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintritt (und B daraus entlassen wird)
zu ?

Oder war es anders ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #8 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 01:41
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen

Trift meine Vermutung zu ?
Genau so
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  #9 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 10:48
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

@schielu,

änderst du jetzt deine Meinung ?
Wenn nicht, mit welcher Begründung ?
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Mit Gruß Spezi-3

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  #10 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 11:08
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AW: An wen Nachforderungen aus Nebenkosten richten?

Zitat:
Zitat von DaHumph Beitrag anzeigen
Genau so

Wenn es eine diesbezügliche Vereinbarung gibt, dann verstehe ich die Eingangsfrage wohl nicht richtig.

Natürlich wird doch dann die NK-Forderung nur an den erfolgen, der diese Kosten auch verursacht hat, denn der ist auch zu diesem Zeitpunkt der Vertragspartner des Vermieters.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vormieter glaubt, nur weil es keine entsprechenden Hinweise in der Vereinbarung gibt, das die NK aus dem Vorjahr vom Nachmieter übernommen werden.
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