Dies ist eine Diskussion zu Änderung des Verteilerschlüssel für Müllgebühren innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ab der Modernisierung 2001 wurden die Müllgebühren immer nach Personenzahl in der BK-Abrechnung abgerechnet. Durch mehrern Eigentümerwechseln und das Vorhandensein unvollständiger Unterlagen würde der Verteilerschlüssel Müll auf einmal in Wohnfläche abgerechnet in der BK Abrechnung 2006. Wäre dies allgemein rechtens? |
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| AW: Änderung des Verteilerschlüssel für Müllgebühren Ist eigentlich unüblich, da nicht nach dem Verursacherprinzip verteilt wird. Die Menge an Müll hat nichts mit der Wohnungsgröße zu tun, aber mit der Personenzahl pro Haushalt. Der Vermieter sollte angeschrieben werden (am besten mit mehreren Unterschriften), mit der Bitte dies wieder zu ändern, da nachteilig für manche Mieter. Es muss auch nach Eigentümerwechsel so abgerechnet werden wie es im Mietvertrag vereinbart wurde. Zudem machen die Müllgebühren die Städte und Kommunen, und diese machen sie nicht nach Wohnungsgrößen. |
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| AW: Änderung des Verteilerschlüssel für Müllgebühren danke für die schnelle antwort. mal angenommen: im mietvertrag steht nix von verteilerschlüssel drin. und einen widerspruch hätte die komplette hausgemeinschaft abgeschickt. aber sie hätte eine absage mit diesen worten bekommen: ***es ist richtig, dass einmal vertraglich festgelegte oder vereinbarte Verteilerschlüssel nicht geändert werden können. In Ihrem Mietvertrag und auch in den Mietverträgen der anderen Hausbewohner wurde unter Punkt 3. zu den Nebenkosten vereinbart, dass diese Kosten nach dem Verhältnis der Nettomieten, Heizkörperflächen, Wohnflächen, qm-Zahl der beheizten Flächen, dem Stande der Wärmemesser umgelegt werden. Anfallender Müll ist keine messbare Größe, jeder Mieter produziert unterschiedlich viel Müll, eine Messeinrichtung hierfür gibt es nicht. Auch wenn der ehemalige Voreigentümer die Müllgebühren anders, als vereinbart abrechnete, verpflichtet uns das nicht, dem gleich zu tun. Wir haben die Abrechnung vorgenommen, wie es im Vertrag vereinbart wurde. Wir bitten, dies zu akzeptieren.*** was könnte man als mieter tun? |
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| AW: Änderung des Verteilerschlüssel für Müllgebühren Welcher Verteilerschlüssel konkret angewendet wird, kann zwischen den Mieter/innen und dem Vermieter für jede einzelne Betriebskostenart vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss jedoch vor einem Abrechnungszeitraum getroffen worden sein, ist also immer nur für die Zukunft gültig. Haben Vermieter und Mieter/innen nichts vereinbart, so muss nach dem Anteil Wohnfläche abgerechnet werden (§ 556 a Abs. 1 BGB). |
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| AW: Änderung des Verteilerschlüssel für Müllgebühren Nochmal mit dem Vermieter reden. Ihm kann es doch egal sein wie abgerechnet wird. Hauptsache die angefallenen Kosten werden so verteilt, das ihm kein Nachteil entsteht.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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