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Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel

Dies ist eine Diskussion zu Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 10:44
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Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel

Hallo miteinander,

folgender Fall.

Mieter M ist in ein Haus eingezogen mit bestehender Gemeinschafts-Satellitenanlage. Diese ist allerdings analog und zum 01. Mai 2012 nicht mehr nutzbar.

Der Vermieter V möchte jetzt Kabelfensehen schalten.

Darf der Vermieter die monatlichen Kosten umlegen?
Darf der Vermieter den Fernsehempfang verschlechtern? Denn vom analogen Kabelfensehen werden nur die ÖR Programme bereitgestellt über Sat ist aber auch ein Empfang vieler Privater Sender möglich.

Wie sieht es aus, wenn im Vertrag eine "Modernisierungsklausel" der Fernsehanlage vorgesehen ist.

Derzeit werden keinerlei Gebühren für den Fernsehempfang gezahlt.


Herzlichsten Dank für konstruktive Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 12:12
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AW: Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel

Zitat:
Zitat von querys Beitrag anzeigen
Wie sieht es aus, wenn im Vertrag eine "Modernisierungsklausel" der Fernsehanlage vorgesehen ist.
Dann ist doch alles klar!
Es darf umgelegt werden, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, was nach Betriebskostenverordnung gegeben ist (§ 15).
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 18:29
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AW: Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel

Hmmm §15 mal schlaumachen.

Weiß jemand zufällig was "Breitbandkabelnetz" genau bedeutet? Ist das einfach Analoges Kabelfernsehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 18:41
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AW: Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel

ich hab z.B. noch dieses hier gefunden:

Zitat:
Ein Vermieter von Mietwohnungen ist nicht berechtigt, die mitvermietete Gemeinschaftsantenne zu kappen und seine Mieter hinsichtlich der Wiederherstellung des Radio- und Fernsehempfangs auf den Abschluß von Verträgen mit einer Kabelservicegesellschaft verweisen. Er darf die von ihm übernommene Hauptleistungspflicht zur Ermöglichung des Radio- und Fernsehempfangs nicht an einen Dritten delegieren mit der Folge, daß seine Mieter mit diesem Dritten gesonderte entgeltliche Verträge schließen müssen. LG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 1997, Az: 64 S 418/96, Quelle: MM 1997, 374
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../schuessel.htm
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  #5 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 00:26
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AW: Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel

Zitat:
Zitat von querys Beitrag anzeigen
Weiß jemand zufällig was "Breitbandkabelnetz" genau bedeutet? Ist das einfach Analoges Kabelfernsehen?
Nö, dadrüber sollte Digital, Internet + Telefon möglich sein.
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