Dies ist eine Diskussion zu Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel innerhalb des Forums Mietrecht
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| Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel folgender Fall. Mieter M ist in ein Haus eingezogen mit bestehender Gemeinschafts-Satellitenanlage. Diese ist allerdings analog und zum 01. Mai 2012 nicht mehr nutzbar. Der Vermieter V möchte jetzt Kabelfensehen schalten. Darf der Vermieter die monatlichen Kosten umlegen? Darf der Vermieter den Fernsehempfang verschlechtern? Denn vom analogen Kabelfensehen werden nur die ÖR Programme bereitgestellt über Sat ist aber auch ein Empfang vieler Privater Sender möglich. Wie sieht es aus, wenn im Vertrag eine "Modernisierungsklausel" der Fernsehanlage vorgesehen ist. Derzeit werden keinerlei Gebühren für den Fernsehempfang gezahlt. Herzlichsten Dank für konstruktive Hilfe |
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| AW: Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel Zitat:
Es darf umgelegt werden, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, was nach Betriebskostenverordnung gegeben ist (§ 15).
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel Hmmm §15 mal schlaumachen. Weiß jemand zufällig was "Breitbandkabelnetz" genau bedeutet? Ist das einfach Analoges Kabelfernsehen? |
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| AW: Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel ich hab z.B. noch dieses hier gefunden: Zitat:
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| AW: Abschaltung analoge Sat Anlage + Umstellung auf Kabel Nö, dadrüber sollte Digital, Internet + Telefon möglich sein. |
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