Dies ist eine Diskussion zu Abfallkosten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Abfallkosten Mieter A müssen für ihre Müllkosten selber aufkommen, da es so etwas wie Nebenkosten hier nicht gibt, sie sind im Verzug mit der Bezahlung und müssten an die Kreisverwaltung 125 bezahlen. Jetzt "mischt" sich aber der Vermieter B ein und verlangt (da es über ihn läuft) von den Mietern A 150 an ihn! in den nächsten 8 Tagen. Die Mieter A haben im Moment keine 150 und haben das dem Vermieter auch mitgeteilt, dem ist das egal, was wird er als nächstes machen? Und was können die Mieter tun? Darf er 25 Arbeitsaufwand draufschlagen? |
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| AW: Abfallkosten Zitat:
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| AW: Abfallkosten Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass bei "im Verzug mit der Bezahlung" der Vermieter bereits eine Mahnung mit Mahngebühr bekommen hat. Diesen Mehrbetrag kann er an die säumigen Mieter weitergeben. Es gibt durchaus Mahngebühren von EU 25,-. Das könnte man bei der Kreisverwaltung erfragen. |
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| AW: Abfallkosten Zitat:
Diese Ansicht ist schwerlich zu rechtfertigen. Zunächst ist das Rechtsvehältnis der Komunne zum Grundstückseigentümer/Vermieter von jenem Rechtsverhältnis, welches zwischen letzerem und Mieter begründet worden ist zu trennen. Schuldet der Grundstückseigentümer der Kommune Müllentsorgungsgebühren, so steht keineswegs fest, daß diese er diese Gebühren als Betriebskosten an seinen Mieter "weiterreicht" Dieses setzte vielmehr voraus, daß die Parteien des Mietvertrages dem Mieter die Betriebskosten überbürdet haben und der Vermieter hierüber abgerechnet hat. Die grundsätzlich in Betracht kommende Pauschale dürfte hier ausscheiden, weil mit dieser die Forderung der Übernahme der kommunalen Abgaben nicht begründet werden könnte. Mahnkosten von Euro 25 sind daher keineswegs Versäumniszuschläge, Verzugszinsen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, weil diese nicht geeignet sind, den Verzug des Mieters mit Zahlungen aus dem Mietvertrag zu begründen. Mahngebühren sind Verzugsschadensersatz. Damit gelten die §§ 249 ff. BGB § 254 verpflichtet den Vermieter, seinen Schadens gering zu halten, was im Falle der Nichtzahlung von kommunalen Abgaben nicht der Fall wäre.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Abfallkosten Zitat:
Frage: Was ist vertraglich zwischen den Mietparteien und dem Vermieter vereinbart? Da die Mieter untereinander kein Rechtsverhältnis zu haben scheinen, ist die Streitigkeit zwischen diesen Parteien rechtlich nicht zu lösen.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Abfallkosten Zitat:
Das sieht eher nach einem vermieteten Einfamilienhaus aus oder nur einer vom Eigentümer vermieteten Wohnung. Die Info, was genau im Mietvertrag vereinbart wurde bezüglich Miete und Nebenkosten, wäre hier hilfreich gewesen. |
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| AW: Abfallkosten Es wurde als 4ZKB ausgeschrieben, unterschrieben haben Mieter A, aber einen Vertrag für ein Haus. Daher zahlen Mieter A Strom, Gas, Abfall, Schornsteinfeger, Miete und Betreibskosten (viel zu Teuer für Mieter A, daher ziehen Mieter A bald in eine günstige Wohnung) Man hat Mieter A, zwar erklärt das alle NK selber zu tragen sind, allerdings haben die das nicht richtig verstanden und gingen in die Sache viel zu blauäugig. Zu den Müllkosten, Mieter A hat eine Mahnung der Kreisverwaltung vorliegen "Mankosten" hier betragen 5, also sind 125 zu zahlen, der Vermieter B will nun 150 haben, durch seine 25 Mahn- und Arbeitsaufwandgebühren... Vermieter B behauptet es seie die dritte schriftliche Mahnung, die wir bekommen (stimmt nicht) und er hätte die Mieter A mündlich öfters daraufhin gewiesen!(Er hat seine Mieter öfters penetrant angeschanutz das er noch Geld bekomme) Die Mieter wollen den Betrag von 125 mit Rückssprache der Kreisverwaltung anfang August, bei der KV begleichen. Dürfen sie oder müssen sie ihrem Vermieter tatsächlich 150 geben? |
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| AW: Abfallkosten Das müssten sie nur dann, wenn dem Vermieter infolge des Verzuges der Mieter ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist, was der Vermieter nachzuweisen hätte.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Abfallkosten Zitat:
Wer bekommt denn die Rechnung für die Abfallkosten? Der Mieter oder der Vermieter? I.d.R. wendet sich die Kreisverwaltung zuerst immer an den Hauseigentümer. Möglich das das zunächst der Fall war und dieser dann an den Mieter verwiesen hat. Aber alles nur Spekulation. Aber: Wenn die Mieter selbst als Haushalt bei der Kreisverwaltung gemeldet sind und auch eine Rechnung selbst bekommen, woher weiß dann der Vermieter davon das nicht gezahlt wurde? Daher gehe ich mal davon aus, dass auch er eine Mahnung als Eigentümer bekommen hat und damit sein "Aufwand" zu erklären wäre. |
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| AW: Abfallkosten Er bekommt die Rechnungen die für den Müll von Mieter A....er die Orginal Mahnung an die Mierterin weitergegeben und hat nun auf der Kreisverwaltung angerufen. Die Mieterin hat ihm, nachdem er wutentbrand auf sie los ging, erklärt das sie es momentan nicht zahlen kann, es aber anfang August begleicht, es war dem Vermieter egal. Also hat er eine eigene Mahnung geschrieben und Gebühren von 25 draufgeschlagen (Fürs Papier????) |
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