Dies ist eine Diskussion zu Ab wann wohnt man nicht mehr allein? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ab wann wohnt man nicht mehr allein? Hier mal ein fiktiver Fall: Mieter A bewohnt seit 6 Monaten eine Wohnung. Nach ca. 3 Monaten geht er mit C eine Beziehung ein und C hält sich überwiegend in A´s Wohnung auf. Vermieter B bekommt es nach einer Weile mit. Jetzt die Fragen: Ab wann wohnt A nicht mehr alleine? Wenn C ganz einziehen möchte, kann C es dann verbieten? Ist es richtig, dass A den Einzug von C lediglich anzeigen muss, da es sich hier um eine Partnerschaft handelt? Freue mich auf Antworten! Gruß Benny Geändert von benny1233 (15.11.2011 um 19:36 Uhr). |
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| AW: Ab wann wohnt man nicht mehr allein? Antwort 1: Nach spätestens 3 Monaten, oder wenn es erkennbar dauerhaft ist (Name am Briefkasten etc.) A 2: C wird C nichts verbieten, oder? B könnte den Zuzug nur in Ausnahmefällen verbieten, z.B. wenn die Whg. zu klein wäre. A 3: Jein. A muss B um Erlaubnis fragen, aber B darf sie normalerweise nicht ablehnen (s. A 2) |
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| AW: Ab wann wohnt man nicht mehr allein? Also sind folgende Aussagen richtig? "Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde die Rechtsstellung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gestärkt. Geht es um die Abwägung wechselseitiger Interessen, so sind regelmäßig die Belange der Angehörigen des Mieterhaushalts zu berücksichtigen (§ 554 Abs. 2, § 574 BGB). Hierzu gehört der Partner des Mieters. Der Partner einer Lebensgemeinschaft ist dem Ehegatten des Mieters gleichzustellen. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der Mieter den Partner auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufnehmen kann. Der Mieter muss die Aufnahme des Partners nur anzeigen (so bereits zum früheren § 549 BGB: Sternel Rdn II 228). Die Anzeigepflicht folgt aus der Erwägung, dass der Partner in den Schutzbereich des Mietverhältnisses mit einbezogen ist; der Vermieter hat deshalb ein Recht zu wissen, wer sich in seinem Haus aufhält. Wo bestimmte Betriebskosten nach dem Verhältnis der Kopfteile umgelegt werden, besteht die Anzeigepflicht auch aus diesem Grunde." |
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| AW: Ab wann wohnt man nicht mehr allein? Besser als ein fachkundiges Zitat kann ich es nicht sagen. |
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