
06.04.2012, 15:13
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2010 Ort: Bayern
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| AW: analoges TV Signal Es ist doch so: Wenn der Vermieter den Kabelvertrag abschließen würde, könnte er die Kosten auf die Mieter umlegen.
Oder andersherum: Wenn es nicht mehr angeboten würde, dürfte nichts berechnet werden.
Bis auf die Kabelfernsehanmeldung wäre es mMn nahezu dasselbe. |