
23.02.2012, 05:17
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2008 Ort: Bundesstadt
Beiträge: 11.504
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| AW: Dachdämmung Wenn dem Mieter dadurch ein Nachteil in seinem Wohnwert entstanden ist, könnte er die Angelegenheit als Mangel (muss aber bewiesen sein) dem Vermieter melden und die Miete mindern.
Ein Mieter kann dem Vermieter nicht vorschreiben, was der unter "Sanierung" zu verstehen hat. Wenn der Mieter unbedingt möchte, bleibt es ihm unbelassen z.B. über ein Gutachten dem Vermieter ein Fehlverhalten nachzuweisen. |