
30.01.2012, 08:22
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2008 Ort: Bundesstadt
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| AW: Zeitmietvertrag ggf. ungültig? Zitat: |
Die Frage ist, wie ausführlich der Grund beschrieben sein muss.
| Der § 575 BGB Abs.1 legt die Begründungen fest.
Es ist für einen qualifizierten Zeitmietvertrag erforderlich einen der 3 dort genannten Gründe zu nennen. Nicht mehr und nicht weniger! |