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Alt 09.12.2011, 13:35
Viviane Viviane ist offline
Boardneuling
 
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Kosten Kammerjäger Vormieter

Mal angenommen Mieterin M ist aus einer Mietwohnung ausgezogen. Mieterin M hat 2 Katzen in der Wohnung gehalten. Der Nachmieter E behauptet nun (10 Tage nach dem Auszug von M und Einzug von E)die Wohnung sei von Katzenflöhen verseucht. Er wird wohl von den Flöhen Nachts gebissen.

Er hat wohl auch bereits ein Spray gegen die Flöhe in der Wohnung verwendet, jedoch ohne Erfolg.

Der Vermieter möchte nun einen Kammerjäger rufen und die Kosten der Vormieterin M in Rechnung stellen.

Jedoch hat sich M vom Tierarzt bestätigen lassen, dass ihre Katzen keine Flöhe haben. Auch hatte Mieterin M niemals Probleme mit Flöhen in der Wohnung und auch in der neuen Wohnung nicht.

Der Vermieter behauptet nun allderdings, die Flöhe sind definitiv durch die Katzen von Mieterin M eingeschleppt worden und wird die Kosten für den Kammerjäger notfalls gerichtlich geltend machen.

Kann der Vermieter die Kosten M in Rechnung stellen? Wer ist hier in der Beweispflicht?
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