
10.10.2011, 11:47
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2010 Ort: Bayern
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| AW: Mietminderung und Kaution Nochmal von vorne:
MMn wäre in einem solchen Fall eine Mietminderung vom Beginn der Störungen bis zum Ende der Mietzeit gerechtfertigt. Zur Höhe kann ich nichts sagen.
Der Einbehalt des Minderungsbetrages von der Kaution durch den fiktiven Vermieter wäre unberechtigt, falls die Höhe (25 %) angemessen gewählt wurde. Insoweit wäre die Auszahlung der Kaution durch den Vermieter als unzureichend anzusehen, freiwillig würde er aber nicht mehr zahlen.
Der fiktive Mieter wäre nun gezwungen, die restliche Kaution durch eine schriftliche Forderung (Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein!) geltend zu machen. Eine Mahnung (Zustellung!) setzt den Vermieter in Verzug, dann eine Klage vor Gericht, dies mit Hilfe eines fiktiven Anwalts. |