
19.09.2011, 13:54
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2008 Ort: Bundesstadt
Beiträge: 11.523
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| AW: Genossenschaftswohnung undichtes Fenster und keiner Hilft Zitat:
Was kann der Mieter machen?
Soll er sich noch mal an die Genossenschaft wenden?
Oder gar an den Betriebsrat?
Welche Rechte hat er?
| Dem Mieter wird keine andere Möglichkeit bleiben, als sich nochmals an den Vermieter zu wenden. Denn der ist zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet. Dazu § 535 BGB.
Letztlich hilft dann wohl nur die Kündigung. In 3 Monaten ist das Über dann überstanden. |