Hallo zusammen!
Angenommen jemand wohnt in einem Mehrparteienhaus in einer Wohnung zur Miete.
Vor einiger Zeit wurde nachts, während er in der Wohnung schlief, die Wohnungseingangstür aufgetreten/stoßen. Er bemerkte den
Schaden erst am nächsten Morgen. In der Wohnung fehlte nichts, alles war unberührt. Daher ging er nicht von einem Einbruch aus. Die Türen haben schon einige Jahre auf dem Buckel und können quasi "aufgehustet" werden.
Die Polizei nimmt dieses auch entsprechend auf und stellte lediglich eine
Sachbeschädigung, keinen (!) Einbruch, fest.
Die Hausverwlatung bat ihn den Schaden seiner Hausratversicherung zu melden. Diese ist dafür aber nicht zuständig, da es kein Einbruch ist.
Nach langem Hin- und Her verlangt nun die
Hausverwaltung von ihm die Reparatur zu zahlen, obwohl der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.
Ist das so korrekt? Sein Versicherungsberater versicherte mir, auch wenn seine Versicherung nicht einspringt, dass der Mieter den Schaden nicht zu tragen habe. Hat er recht?
Sollte hier nicht die Versicherung der Hausverwaltung bzw. des Immobolienbesitzers einspringen?
Ich freue mich auf eure/ihre Antworten!