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Alt 27.08.2010, 13:16
Ama Dablam Ama Dablam ist offline
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AW: Mietminderung rückwirkend, Ausbau des Dachstuhls

Hi,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat von schielu
Auf welcher Basis wäre Schadensatz möglich?
Sollte das tatsächlich möglich sein, wären mehr Informationen dazu interessant.
Aus meiner Sicht greift hier § 536a BGB (1).
1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

Gruß
Ama Dablam
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Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens.
Mahatma Gandhi
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