Welche Rechte und Pflichten hat ein Mieter bei folgenden Sachverhalt.
Der Mieter bekommt in 2010 eine
Nebenkostenabrechnung der Jahre 2009,2008,2007 vom Vermieter zugesand.
Inhaltlich in Bezug auf die Kostenaufteilung sind die Abrechnungen soweit in Ordnung.
Es wird eine Gesamtnachzahlung vom Mieter für die 3 Jahre verlangt.
Es wurde kein Grund benannt warum die Jahre 2008,2007 verspätet abgerechnet wurden.
Frage:
Verhält sich der Mieter korrekt wenn er nur die Nachzahlung für 2009 an den Vermieter Überweist und abwartet wie der Vermieter reagiert.
Muss der Mieter schriftlich Einspruch beim Vermieter einlegen gegen die verspäteten Nachforderungen aus 2007,2008?
Reicht es aus, Einspruch einzulegen falls der Vermieter einen
Mahnbescheid oder ähnliches verschickt?
Besten Dank