
11.05.2010, 11:14
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
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| AW: Mietrecht bei nicht rechtzeitigem Auszug Schadensersatz Vermieterseite möglich? Zitat:
Zitat von cellini Könnte das - rein theoretisch- sein? | Gute Frage! M.E. müsste der Schaden konkret nachgewiesen werden.
Aber wenn die Kündigung nicht ausreichend begründet ist (wieso nicht?) wäre sie sowieso nichtig! |