Einzelnen Beitrag anzeigen

  #9 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 13:36
schielu schielu ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 14.120
100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Rechnung für Rohrreinigung zahlt Mieter oder Vermieter

Grundsätzlich ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung verpflichtet und kann dieses nicht auf den Vermieter abwälzen. Er könnte lediglich die Kosten bei dem Mieter geltend machen, wenn der Verursacher (was er nachweisen muss). Da die Nachtarbeit offensichtlich unnötig war, wird der Mieter darauf hängen bleiben. Ansonsten hat der Vermieter zeitnah genug gehandelt.
Mit Zitat antworten