
06.04.2010, 13:36
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
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| AW: Rechnung für Rohrreinigung zahlt Mieter oder Vermieter Grundsätzlich ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung verpflichtet und kann dieses nicht auf den Vermieter abwälzen. Er könnte lediglich die Kosten bei dem Mieter geltend machen, wenn der Verursacher (was er nachweisen muss). Da die Nachtarbeit offensichtlich unnötig war, wird der Mieter darauf hängen bleiben. Ansonsten hat der Vermieter zeitnah genug gehandelt. |