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Alt 03.04.2010, 14:59
CharIotte CharIotte ist offline
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Rechnung für Rohrreinigung zahlt Mieter oder Vermieter

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Eine Mieterin informiert den Vermieter über verstopftes Toilettenrohr. Entgegen der Absprache, den Rohrreiniger am morgigen Tag mit vom Vermieter angegebenen Adresse zu benachrichtigen, ruft die Mieterin den Klemptner Notdienst in der Nacht. Dieser kann die Ursache weder finden, noch beseitigen. Am nächsten Tag beauftragt der Vermieter einen Rohrreiniger, der das Problem beseitigt. Nach mündlicher Angabe des Vermieters ist das Rohr der Mietertoilette verstopft und nicht mit anderen Rohren verbunden. Die Schuld und beide Rechnungen soll auf den Mieter abgewälzt werden. Der Mieter sei nach eigener Aussage nicht der Veruhrsacher der Verstopfung.
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